Erneute Bürgeranhörung wäre Kompromiss für alle Beteiligten
OB Dr. Lutz Trümper fordert Rechtssicherheit für Magdeburg und Gübs
Nach den Aussagen aus dem Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt, der Eingemeindung von Gübs nach Magdeburg nicht zuzustimmen, fordert Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper eine schnellstmögliche Rechts- und Planungssicherheit für die beiden Kommunen.
"Die Rechtslage ist für mich weiterhin eindeutig", so Magdeburgs Stadtoberhaupt. "Das Mehrheitsvotum der Gübser Bürger für eine Eingemeindung nach Magdeburg, die Zustimmungen des Magdeburger Stadtrates und des Gübser Gemeinderates sowie der unterzeichnete Eingemeindungsvertrag entstanden nach den damals gültigen Gesetzen, weshalb das Regierungspräsidium den Gebietsänderungsvertrag am 21. Januar 2002 genehmigt hat. Die Entscheidung des Innenministeriums, der Eingemeindung nicht zuzustimmen, ist deswegen zutiefst undemokratisch und entbehrt jeglicher juristischer Grundlage."
Obwohl der Landeshauptstadt Magdeburg bis heute keine schriftliche Begründung der Ablehnung vorliegt, sucht Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper bereits nach einer Möglichkeit, um den beiden Kommunen in der Eingemeindungsfrage Rechtssicherheit zu geben.
Eine der in den Medien genannten Begründungen des Innenministerium war, die Gübser hätten bei der Bürgeranhörung am 8. April 2001 unter ganz anderen Optionen für die Eingemeindung gestimmt. "Sollte die Mehrheit der Gübser heute keine Eingemeindung mehr wünschen, würde die Landeshauptstadt Magdeburg diesen Bürgerwillen akzeptieren. Deswegen könnte ich mir eine erneute Bürgeranhörung in Gübs vorstellen", unterbreitet der Oberbürgermeister einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise. "Voraussetzung ist aber, dass der Magdeburger Stadtrat, der Gübser Gemeinderat, der Landkreis Jerichower Land und das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt zuvor diesem Verfahren zustimmen und die Entscheidung der Gübser anschließend definitiv akzeptieren."
Mit diesem Vorschlag reagiert der Oberbürgermeister gleichzeitig auch auf die Forderung einer Gübser Initiativgruppe, die mit einer Unterschriftensammlung eine Aufhebung des Eingemeindungsvertrages erreichen will. "Obwohl die Frist für einen Widerspruch zum Eingemeindungsvertrag längst abgelaufen ist, sollte man diesen Gübsern ebenfalls eine Chance geben, ihre Meinung zu äußern. Deswegen wäre mit einer erneuten Bürgeranhörung auch eine grundlegende Forderung dieser Initiativgruppe erfüllt", so Dr. Lutz Trümper.
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