Schulanfänger jetzt anmelden
Alle Eltern, deren Kinder im Sommer 2003 in die Schule kommen, werden gebeten bis zum 20. Dezember 2002 ihre Kinder in der zuständigen Grundschule im Wohngebiet anzumelden.
Bei der Anmeldung zur Einschulung sind die Kinder von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten persönlich vorzustellen. Außerdem muss die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes bzw. das Familienstammbuch mitgebracht werden. Über eine Aufnahme oder Zurückstellung entscheidet der Schulleiter.
Bei Fragen zu den zuständigen Grundschulen oder zu anderen Problemen, die die Schulanmeldung betreffen, stehen die Mitarbeiter des städtischen Sport- und Schulverwaltungsamtes unter den Rufnummern 0391/ 5 40 30 15 oder 5 40 30 18 zur Verfügung.
Laut Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, zu Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraus-setzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
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