Informationen zu den Lohnsteuerkarten für das Steuerjahr 2003
In den vergangenen Tagen wurden in Magdeburg die neuen Lohnsteuerkarten verschickt. Zu den Briefsendungen gehörten auch kleine Hinweisbroschüren mit Tipps zum Lohnsteuerrecht. Gleichzeitig gibt die Abteilung Bürgerservice noch einmal Informationen und Hinweise zu Fragen rund um die Lohnsteuerklasse II.
Eine erneute Änderung der Steuergesetze vom 12.07.2002 ermöglicht nunmehr wieder die Eintragung eines Haushaltsfreibetrages für den Personenkreis, für den im Jahr 2001 erstmalig die entsprechenden Voraussetzungen eingetreten sind. Dieser Haushaltsfreibetrag soll beim Vorliegen der Voraussetzungen bis zum Jahr 2004 erhalten bleiben.
Kinder, die älter als 18 Jahre sind, werden bei der Erstellung der Lohnsteuerkarten der Eltern durch die Meldebehörde nicht berücksichtigt. Die Eintragung in die Lohnsteuerkarte erfolgt auf Antrag beim zuständigen Finanzamt. Hierzu sind entsprechende Schul- oder Studienbescheinigungen bzw. Ausbildungsnachweise dem Finanzamt vorzulegen.
Nicht mehr erwerbstätige Rentner oder Pensionäre, denen bisher jährlich eine Lohnsteuerkarte zugestellt wurde, werden gebeten, diese mit dem Vermerk "wird nicht mehr benötigt" an die Meldebehörde zu übersenden.
Für weitere Auskünfte hat die Abteilung Bürgerservice einen telefonischen Auskunftsdienst unter den Rufnummern 03 91/5 40 43 25 und 03 91/5 40 43 26 eingerichtet. Dieser ist während der folgenden Öffnungszeiten des Bürgerservice geschaltet:
Montag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr und
Dienstag, Donnerstag 08:00 bis 17:30 Uhr
Wer lohnsteuerpflichtig ist und bis Ende dieses Monats keine Lohnsteuerkarte erhalten hat, möchte sich bitte unter den genannten Rufnummern telefonisch melden.
Änderungen von Lohnsteuerkarten sind auch im BürgerBüro West im Bruno-Beye-Ring 50 und im BürgerBüro Nord in der Lübecker Straße 32 zu folgenden Öffnungszeiten möglich:
Montag, Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 12:00 - 16:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 08:00 - 20:00 Uhr
Samstag 08:00 - 12:00 Uhr (nur Bürgerbüro West)
Außerdem wird darum gebeten, bei der Beantragung neuer Personaldokumente die aktuellste Personenstandsurkunde vorzulegen. Dies kann eine Geburts-, Ehe- oder Abstammungsurkunde sein.
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