Eike-von-Repgow-Preis 2002 geht an Prof. Heiner Lück
Festakt in der Johanniskirche der Landeshauptstadt Magdeburg
Magdeburg.
Der Eike-von-Repgow-Preis 2002 wird an den Professor für Bürgerliches Recht sowie Europäische, Deutsche und Sächsische Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Prof. Dr. Heiner Lück verliehen. In einem Festakt in der Magdeburger Johanniskirche am 24. Oktober nahm Prof. Heiner Lück die Ehrung aus den Händen von Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und Magnifizenz Prof. Klaus Erich Pollmann entgegen.
Die Landeshauptstadt Magdeburg und die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg würdigen alljährlich mit der gemeinsamen Vergabe des Eike-von-Repgow-Preises die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte und Kultur Mitteldeutschlands und des Gebietes der mittleren Elbe. Zugleich wird mit der Preisverleihung Eike von Repgow als eine bedeutende Persönlichkeit des Mittelalters gewürdigt, die auf dem Boden Sachsen-Anhalts gewirkt hat und an die Verbindung des mitteldeutschen Raums mit anderen Teilen Europas erinnert. Der Preis besteht aus einer Bronze-Statuette des Bildhauers Heinrich Apel, die Eike von Repgow darstellt, einer Ehrenurkunde und einer Dotation in Höhe von 2.500 Euro.
Die Träger des Eike-von-Repgow-Preises sind:
- Prof. Dr. Ernst Eichler, Slawist (1998)
- Prof. Dr. Günter Mühlpfordt, Historiker (1999)
- Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Ruth Schmidt-Wiegand, Germanistin und Rechtshistorikerin (2000)
- Prof. Dr. Jürgen Goydke, Jurist (2001)
- Prof. Dr. Heiner Lück, Jurist (2002)
Mit dem Eike-von-Repgow-Preis möchten die Landeshauptstadt Magdeburg und die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg die verdienstvollen Forschungen von Prof. Heiner Lück auf dem Gebiet der mitteldeutschen Rechts-, Universitäts-, Akademie-, Wissenschafts- und Kulturgeschichte würdigen.
Seit seiner Promotion beschäftigt sich Prof. Lück mit dem Sächsischen Recht, insbesondere mit Eike von Repgow und dem Sachsenspiegel sowie der Entwicklung und Ausstrahlung des Magdeburger Rechts. Damit führt er die Forschungen international bekannter Gelehrter der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wie der Professoren Schubart-Fickentscher und Lieberwirth würdig fort, so dass er heute als einer der besten Kenner der rechtsgeschichtlichen und kulturhistorischen Problematik des Magdeburger Rechts und seiner Einflüsse auf den ostmittel- und osteuropäischen Raum gilt.
1999 veröffentlichte Prof. Lück sein Buch "Über den Sachsenspiegel -Entstehung, Inhalt und Wirkung des Rechtsbuches". Maßgeblich beteiligt ist Prof. Lück an der Neuausgabe der Dresdner Bilderhandschrift des Sachsenspiegels. Das baldige Erscheinen der Faksimile-Ausgabe des bedeutendsten deutschen Rechtsbuches des Mittelalters wird mit großer Spannung erwartet.
Seit 2001 ist Prof. Lück Stellvertretender Sekretar der Philologisch-historischen Klasse der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig und Mitglied des Präsidiums. Seine überaus rege Forschungs- und Vortragstätigkeit führte ihn bereits quer durch Europa, von der Schweiz über Italien bis in die Ukraine.
In jüngster Zeit, Anfang September 2002, hielt Prof. Lück anlässlich des 44. Deutschen Historikertages in Halle/Saale in der Händelhalle den Vortrag: "Salzproduktionsstätten als Bezirke eigener Rechtsaufzeichnung und Gerichtsbarkeit".
Innerhalb eines akademischen Festaktes am Donnerstag, dem 24. Oktober 2002, um 17 Uhr in der Johanniskirche zu Magdeburg werden Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und der Rektor der Otto-von-Guericke-Universität Prof. Dr. Klaus Erich Pollmann gemeinsam den Eike-von-Repgow-Preis an Prof. Dr. Heiner Lück überreichen.
Eike von Repgow:
um 1180 geboren
nach 1233 gestorben in Großmühlen /Schönebeck bei Magdeburg
Schüler der Domschulen in Halberstadt und Magdeburg
1220-1235 drei Fassungen des "Sachsenspiegels" in niederdeutsch, hochdeutsch und lateinisch
1225-1231 verfasste er die "Sächsische Weltchronik", erstes historisches Werk in deutscher Sprache
Eike von Repgow taucht zwischen 1209 und 1233 in sechs Urkunden auf, die ihn als Zeugen bei verschiedenen Rechtshandlungen auf den Gerichtsstätten Mettine, Lippehna, Delitzsch, Grimma und Salbke ausweisen.
Magdeburger Recht
Der "Sachsenspiegel" ist das erste Prosawerk in deutscher Sprache und gilt als eines der ältesten Rechtsbücher. Es wurde auf der Burg Falkenstein bei Magdeburg im Jahre 1225 von Eike von Repgow aufgeschrieben.
Ab 1130 entwickelt sich in Magdeburg Stadtrecht und 1188 wird es der Stadt von Erzbischof Wichmann verliehen. Das Magdeburger Stadtrecht gelangt mit dem "Sachsenspiegel" als Magdeburger Recht durch Rechtsverleihung nach Osteuropa.
Das Magdeburger Recht gilt als eines der bedeutendsten mittelalterlichen Stadtrechte. Es beinhaltet Regelungen zum Kaufmannsrecht, zum Ehegüter- und Erbrecht sowie zum Strafrecht. Der Magdeburger Oberhof mit seinen Schöffen fungierte Jahrhunderte als führende Instanz der Region Mittel-deutschland. Von Braunschweig über Stendal, Goslar, Halberstadt, Halle, Leipzig bis Dresden fand das Magdeburger Recht ebenso Verbreitung wie in Prag, Leitmeritz, Warschau, Posen oder Kiew sowie in verschiedenen russischen Städten bis nach Nowgorod. Man spricht in Osteuropa von der Magdeburger Stadtrechtsfamilie. Bürger und Räte ost- und westelbischer Städte wenden sich um Hilfe bei der Rechtsprechung an den Magdeburger Schöffenstuhl.
Im Auftrag des Schöffenstuhls entsteht die ebenso verbreitete Magdeburger Schöffenchronik. Von den Rechtsverleihungen und Rechtsprechungen gehen wiederum Rückwirkungen für die Stadtentwicklung und das städtische Recht aus.
Auf den "Sachsenspiegel" aus der Zeit um 1220/1230 nimmt noch das Reichsgericht in den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts Bezug. In Teilen Deutschlands, zum Beispiel im Herzogtum Anhalt, bleibt der "Sachsenspiegel" bis zum 31. Dez. 1899 geltendes Recht. Ab dem 1.1.1900 trat das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft und noch im Jahre 1932 stützte das Reichsgericht in Leipzig ein Urteil auf den "Sachsenspiegel". In Kiew gilt das Magdeburger Recht bis 1857, in anderen osteuropäischen Städten bis zur Wende zum 20. Jahrhundert.
Sachsenspiegel und Magdeburger Stadtrecht
Der Schöffe und Ritter Eike von Repgow stammt vermutlich aus einer ostfälisch-sächsischen Familie und ist um 1180 geboren. Die von Repgow sind Vasallen des Erzbischofs von Magdeburg. Eike hat in verschiedenen Diensten gestanden, unter anderem auch als Rechtsberater verschiedener Fürsten. Repgow ist nach den Maßstäben seiner Zeit kein Gelehrter, aber er beherrscht die deutsche und lateinische Sprache, kann lesen und schreiben und kennt sich in kirchlichem und weltlichem Recht gut aus. Es spricht viel dafür, dass Eike einen wesentlichen Teil seiner Kindheit und Jugend an den Domschulen in Magdeburg und Halberstadt verbrachte. Sowohl die Ottonen als auch verschiedene Erzbischöfe befördern das Schulwesen in Magdeburg an den Klöstern und Magdeburger Schulen erwerben sich in Europa den Ruf der Fortschrittlichkeit.
Als Lehnsmann und Rechtsberater des Grafen Hoyer von Falkenstein sowie in seiner Tätigkeit als Schöffe erwirbt Eike umfassende Rechtskenntnisse. Von seinem Lehnsherren wird er motiviert diese Kenntnisse aufzuschreiben. Er nennt seine Niederschrift den "Spiegel der Sachsen". Von 1220 bis 1235 entstehen unter anderem auch auf der Burg Falkenstein mehrere Fassungen des "Sachsenspiegels", zunächst in lateinischer, dann auch in deutscher Sprache. Niederdeutsche und hochdeutsche Elemente fließen in den Text ein. Was Eike niederschreibt ist zum Teil das Recht, das zu seiner Zeit in seinem Lebensraum gegolten hat. Zum Teil ist es Recht, das er durch seine Schöffentätigkeit selbst geschaffen hatte und es beruht auf dem Recht der "guten Vorfahren".
Repgow spricht auch Privatrecht im Sinne des "Sachsenspiegels". Es stützt den zu dieser Zeit aufkommenden Gedanken, dass die in einem Raum - Stadt, Land, Fürstentum, Siedlung usw. - lebenden freien Menschen einem gemeinsamen Recht unterworfen sein müssen. Grundsätzlich regelt der Sachsenspiegel - im Gegensatz zum Stadtrecht - das Landes- und Lehnsrecht. Im "Sachsenspiegel" ist das erste Mal in der Geschichte "Strafrecht" nachzulesen bzw. in Bildern dargestellt.
Der "Sachsenspiegel" ist, wie alle Rechtsbücher des 13. Jahrhunderts, private Aufzeichnung eines Rechtskundigen, also kein "Recht" im eigentlichen Sinne. Erst durch die Rechtsprechung nach diesen Schriften, also den Rechtsgebrauch, wird es formales Recht. Alle Rechtskreise werden im "Sachsenspiegel" berührt. Die Aufzeichnungen beinhalten erstmalig schriftlich fixierte Rechtsgrundsätze für die Königswahl.
Die bedeutendsten Sammlungen von Oberhofurteilen entstehen in Lübeck und Magdeburg . Besonders die Magdeburger Rechtsaufzeichnungen lassen uns die Entwicklung des Rechts bis in die Neuzeit hinein verfolgen. Hier geht mittelalterliches Recht nahtlos in Recht der Neuzeit über.
Die Bedeutung des "Sachsenspiegels" liegt darin, erste Kodifikation deutschen Rechts in deutscher Sprache zu sein. Deshalb ist es auch ein Buch deutscher Geistesgeschichte und es ist erste deutsche Prosa.
Bis zum 15. Jahrhundert entstehen die vierte Fassung des "Sachsenspiegels", Bilderhandschriften, glossierte Handschriften und lateinische Sachsenspiegeltexte, die sich alle auf die vierte Fassung beziehen. Diese vierte Fassung entsteht zwischen 1261 und 1270 in Magdeburg, vermutlich durch den Schöffenstuhl. Sie bezieht sich auf die meisten Repgowschen Texte, und ihre Besonderheit liegt darin, dass der Sachsenspiegel damit seinen inhaltlichen Abschluss fand. Insofern ist es völlig legitim, auch im Zusammenhang mit dem "Sachsenspiegel", vom "Magdeburger Recht" zu sprechen.
Neben dem "Sachsenspiegel" verfasst Repgow auch die "Sächsische Weltchronik", das erste historische Werk in deutscher Sprache.
Es gibt in Deutschland mehrere Denkmäler für Eike von Repgow - eines davon steht in Magdeburg. Es wurde ursprünglich als Brunnen 1937 bis 1938 vom Bildhauer Heinrich Grimm geschaffen.
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