Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 29.10.2002
Magdeburg.
Frauenprojekthaus bekommt neues Domizil.
Für das Frauenprojekthaus des städtischen Gleichstellungsamtes, das derzeit seinen Sitz in der Goethestraße 44 hat, sollen in der Immermannstraße Räume angemietet werden. Eine entsprechende Festlegung hat der Oberbürgermeister heute in seiner Dienstberatung getroffen. Ein Teil der neuen Räume wird an Vereine und Initiativen, die auch jetzt ihren Sitz im Frauenprojethaus haben, untervermietet. Nach dem Auszug des Frauenprojekthauses will die Verwaltung das dringend sanierungsbedürftige Haus in der Goethestraße 44 verkaufen.
Stadt klagt wegen Kinderbetreuungskosten.
Die Stadt Magdeburg erwägt eine Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt, um die Erstattung von Kosten für Eingliederungshilfen in Kindertageseinrichtungen durchzusetzen. Anspruch auf Eingliederungshilfe nach Bundessozialhilfegesetz haben körperlich und/oder geistig Behinderte. Diese Hilfen wurden bis 1997 durch den zuständigen überörtlichen Träger der Sozialhilfe (Land) finanziert. Mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz hat das Land Pauschalen für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen eingeführt. Dies führt dazu, dass die Stadt z.B. freien Trägern von integrativen Kindereinrichtungen sämtliche Betriebskosten erstatten muss, auch wenn diese über den Pauschalen des Landes liegen. Von 1997 bis 2001 hat die Stadt 840.00 Euro für Eingliederungshilfen an freie Träger gezahlt, 515.000 Euro waren 1998 allein für kommunale Einrichtungen aufzubringen. Diese Kosten waren vor der Gesetzesänderung vom Land getragen worden. Bisher hat das Land Anträge auf Kostenerstattung abgewiesen. Deshalb will die Stadt, die die Leistungen obwohl nicht zuständig erbracht hat, nunmehr auf dem Weg einer Musterklage die Erstattung der Kosten gerichtlich durchsetzen. Über eine Klage gegen das Land muss abschließend der Stadtrat entscheiden.
Verwendung der Hochwasser-Spenden.
Die während der Flutkatastrophe eingegangenen Sachspenden werden zu gleichen Teilen an die in Magdeburg tätigen karitativen Hilfsorganisationen (Caritas, DRK, Stadtmission, Adventgemeinde, Arbeiterwohlfahrt, AQB) übergeben. Spenden, die die Stadt im Katastrophenfall benötigt, werden im Katastrophenschutzlager der Stadt eingelagert. Mit der Sortierung und Verteilung der Spenden hat der Oberbürgermeister die AQB beauftragt.
Jahresabschluss 2001 der ZENIT GmbH.
Der geprüfte und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2001 der Zentrum für Neurowissenschaftliche Innovation und Technologie (ZENIT) GmbH liegt vor. Die Verwaltung schlägt vor, die Gesellschaftervertreter anzuweisen, den Jahresabschluss zu bestätigen und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2001 Entlastung zu erteilen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 176 TDM soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Abschließend entscheiden muss der Stadtrat.
Suchtprävention.
Die Stadt will die anteilige Finanzierung einer Fachstelle für Suchtprävention in der Jugend- und Drogenberatungsstelle DROBS übernehmen, sofern das Land sich weiterhin an der Finanzierung beteiligt. Die anteiligen Personalkosten in Höhe von 18.000 Euro jährlich werden durch Aufgabe einer Erzieherstelle der KJFE Neustädter Feld erbracht. Entscheiden muss der Jugendhilfeausschuss.
Straßennamen.
Die kleine Siedlung an der ehemaligen Baumschule soll künftig den Namen "Siedlung Baumschule" tragen. Ursprünglich gehörte die Siedlung zur Halberstädter Chaussee, die jedoch durch den Neubau der A 14 unterbrochen wurde, so dass die Zusammengehörigkeit nicht mehr erkennbar ist.
Die Walter-Kaßner-Straße soll künftig den Namen "Apollostraße" tragen, die Hans-Hauschulz-Straße in "Galileostraße" umbenannt werden. Für beide Straßen hatte der Stadtrat mehrheitlich eine Umbenennung beschlossen. Die Verwaltung schlägt vor, mit den neuen Namen den umliegenden Benennungen, die alle aus dem Bereich Planeten, Sternbilder, Raumfahrt stammen, zu folgen. Abschließend entscheiden muss der Stadtrat.
Für Rückfragen: Tel.: 0391/540 27 69
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