Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 12. November 2002
Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 12. November 2002

Magdeburg. Neue Sportförderrichtlinien. Sofern der Stdtrat zustimmt, gelten im kommenden Jahr neue Richtlinien für die Förderung von Sportvereinen. Eine entsprechende Drucksache wurde heute in der dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigt. Mit der neuen richtlinie will die Stadt künftig vor allem solche Vereine unterstützen, die sich in besonderer Weise für die Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie des Behinderten- und Seniorensports engagieren. So sollen künftig nur noch Vereine förderfähig sein, in denen mindestens 20 % der Mitglieder Kinder und Jugendliche sind. Um die verfügbaren Mittel künftig flexibler einsetzen zu können, wurde die Anzahl der Förderzwecke reduziert. So wird die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Sportanlagen künftig zusammen gefasst, was den Vereinen die Abrechnung erleichtert.

Die Stadt stellt den Vereinen auch weiterhin kommunale Sportstätten zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Durch diese indirekte Sportförderung stellt die Stadt jährlich rund 3,8 Mio. Euro für den Breitensport zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt die Stadt die Unterhaltung und Bewirtschaftung sowie Investitionen für Vereinssportstätten, die Durchführung von Sportveranstaltungen und den Kinder- und Jugendsport durch die Bereitstellung finanzieller Mittel.

Stadtjubiläum 2005. Zur Vorbereitung der 1200-Jahr-Feier Magdeburgs soll im nächsten Frühjahr ein Koordinierungs- und Organisationsbüro eingerichtet werden. Dort werden künftig alle organisatorischen Fäden zusammen laufen. Erste Aufgabe der Koordinatoren wird die Fortschreibung des inhaltlichen Rahmenkonzepts für das Stadtjubiläum und die Festlegung des Finanzrahmens sein. Die Vermarktung des Stadtjubiläums soll der MMKT übertragen werden.

B-Plan "Am Polderdeich Ost". Für das Gebiet Am Polderdeich westlich der Rothenseer Straße soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um Baurecht für Einfamilienhäuser zu schaffen. Parallel zur Aufstellung des B-Planes ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

B-Plan "Rogätzer Straße". Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 178-4 eingegangenen Hinweise und Anregungen sollen vom Stadtrat abgewogen werden, damit der B-Plan als Satzung beschlossen werden kann. Mit dem B-Plan soll die städtebaulich geordnete Entwicklung von Wohnen und Gewerbe in diesem Bereich der Alten Neustadt gesichert und abschließend Baurecht für die neue Wendeschleife der Straßenbahn geschaffen werden.

B-Plan "Lerchenwuhne". Für ein Teilgebiet im Bebauungsplan Nr. 111-3 "Lerchenwuhne" soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, um die geordnete Erschließung zu sichern. In dem Gebiet westlich der Lerchenwuhne wollte ursprünglich die Wohn- und Baugesellschaft Stadtfeld mbH Wohnhäuser bauen. Das Vorhaben scheiterte wegen der Insolvenz des Investors. Nunmehr will die Stadtsparkasse das Areal für die Bebauung mit Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern erschließen. Der Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages wurde in der Dienstberatung befürwortet, abschließend entscheiden muss der Finanz- und Grundstücksausschuss.

Für Rückfragen: Tel.: 0391/540 27 69

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: presse@magdeburg.de
URL: www.magdeburg.de

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