Einladung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung

20.11.2002 | Herten

Städtebauliche Entwurfsunterlagen für Sportplatz Spanenkamp und verschiedene ehemalige Spielflächen werden vorgestellt

Nach den Richtlinien der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch lädt der Bürgermeister ein zu einer öffentlichen Diskussion über die in Aussicht genommenen städtebaulichen Planungen für folgende Bereiche:

1. Wohnbebauung bisheriger Sport- und Bolzplatz Spanenkamp in Herten-Mitte,

2. Wohnbebauung auf bisherigen Spielflächen:

  • "Nordring" in Herten-Westerholt
  • "Meraner Straße" in Herten- Langenbochum
  • "Franzstraße" in Herten Langenbochum
  • "Elper Straße" in Herten-Scherlebeck
  • "Gelände Vestische" in Herten-Süd

Der Termin für die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist festgesetzt auf Montag, 25. November 2002 um 19 Uhr im Rathaus, großer Sitzungssaal.

Mit den städtebaulichen Entwurfsunterlagen wird die in Aussicht genommene städtebauliche Entwicklung auf den genannten Flächen dargelegt. Diese Entwurfsunterlagen sind Grundlage für die im weiteren zu entwickelnde Bauleitplanung. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben (öffentliche Darlegung und Anhörung).

  • Planungsziele

1. Wohnbebauung Spanenkamp

Für den Bereich des Sport- und Bolzplatzes Spanenkamp wurden städtebauliche Entwurfsvarianten erarbeitet, die vorsehen, hier ca. 25 Hauseinheiten in Form von Einzel- und Doppelhäusern zu realisieren. Die Fläche des jetzigen Sportplatzes soll über einen öffentlichen Wohnweg erschlossen werden, der schleifenförmig von der Straße "Im Reitkamp" abzweigt und auf diese zurückführt. Die Verkehrserschließung der Wohnbebauung auf dem gegenwärtigen Bolzplatz ist über einen Stichweg von der Straße "In den Uhlenwiesen" geplant. Die vorgesehene Bebauung erfordert die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

2. Wohnbebauung auf bisherigen Spielflächen

Auf der Grundlage des in 2001 vom Rat der Stadt beschlossenen Konzeptes zur Neuordnung der Spielflächen in Herten werden unter Versorgungsaspekten verzichtbare Spielplätze einer Wohnbaunutzung zugeführt. Auf den Flächen ist die Errichtung von Familieneigenheimen vorgesehen. Dabei ist jeweils eine die bestehende Siedlungsstruktur ergänzende Einzel- oder Doppelhausbebauung geplant. Der Entwurf für die Fläche "Franzstraße" umfasst eine kleine Hausgruppe mit drei Hauseinheiten. Die Verkehrserschließung erfolgt bei allen Vorhaben über das bestehende Straßennetz.

Für die Bebauung der Spielplatzflächen ist eine Änderung folgender Bebauungspläne erforderlich:

  • Nordring: Bebauungsplan Nr. 4(W) "Herten-Westerholt, Sickemannskamp"
  • Meraner Straße: Bebauungsplan Nr. 17c "Mühlenstraße"
  • Franzstraße: Bebauungsplan Nr. 121a " Kranzplatte Langenbochum, Teilbereich A"
  • Elper Straße: Bebauungsplan Nr. 3b (I) "Nördlich der Elper Straße"
  • Gelände Vestische: Bebauungsplan Nr. 5c "Herten-Süd, ehemaliges Gelände der Vestischen Straßenbahnen "

Mit der Erschließung und Bebauung der genannten Flächen kann der bestehenden Nachfrage nach Familieneigenheimen nachgekommen werden.

Pressekontakt: Stadtentwicklung/Stadtplanung, Wolfgang Seidel, Telefon 02366/303420