Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 28. November 2002

50 Jugendliche feierten zu lange

Jugendschutzkontrolle im Hemdener Saal / Geldbuße bis zu 15.000 Euro droht

Bocholt (pd).

Beamte der Stadt Bocholt und der Polizei haben am vergangenen Samstag gegen 0.30 Uhr im Hemdener Saal bei einer öffentlichen Tanzveranstaltung mit rund 400 Besuchern eine Jugendschutzkontrolle durchgeführt. Die Überprüfung der Personalien ergab, dass sich im Saal nach mitternächtlicher Zeit noch 50 Personen zwischen 16 und 18 Jahren unerlaubt aufhielten. Gegen den Veranstalter, der für die Einhaltung des Jugendschutzes während seiner Party verantwortlich war, wird der Fachbereich Öffentliche Ordnung nun ein Bußgeldverfahren einleiten.

Gerade in der Vorweihnachtszeit, wo wieder einige Großveranstaltungen angekündigt worden sind, hält Manfred Kempkes, stellvertretender Leiter des Fachbereichs für Öffentliche Ordnung, eine Erinnerung an die Einhaltung der Jugendschutzgesetze für wichtig. "Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist Jugendlichen ab 16 Jahren nur bis 24 Uhr gestattet." Für den Veranstalter kann es richtig teuer werden: Der Rahmen einer Geldbuße bei einem Verstoß kann je nach Einzelfall bis zu 15.000 € festgesetzt werden.

Ausreden werden nicht akzeptiert: Jedem Veranstalter öffentlicher Veranstaltungen wird im Vorfeld mit der ordnungsbehördlichen Gestattung für die Veranstaltung ein Merkblatt mit den Jugendschutzbestimmungen ausgehändigt.

Kempkes kündigte darüber hinaus an, dass die Stadt im Rahmen ihrer Ordnungspartnerschaft mit der Polizei und dem Fachbereich Jugend verstärkt Kontrollen bei öffentlichen Tanzveranstaltungen durchführen werde. Und nicht nur da – auch in Bocholter Gaststätten, Spielhallen, Videotheken und Discotheken, aber auch beim Verkauf von Alkohol an Kinder und Jugendliche, werden Stichproben gemacht.