Bebauungsplan Nr. 169 Herten-Scherlebeck "Bergarbeitersiedlung Gertrudenau"

03.12.2002 | Herten

Einladung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung am 9. Dezember

Nach den Richtlinien der frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) lädt der Bürgermeister ein zu einer öffentlichen Diskussion über die in Aussicht genommene städtebauliche Planung für die Bergarbeitersiedlung Gertrudenau. Der Termin für die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist festgelegt auf Montag, den 09.12.2002, um 19.00 Uhr in der Gesamtschule Herten, Fritz-Erler-Straße 2.

Mit den städtebaulichen Entwurfsunterlagen wird die in Aussicht genommene städtebauliche Entwicklung für die "Bergarbeitersiedlung Gertrudenau" dargelegt. Diese Entwurfsunterlagen sind Grundlage der im weiteren zu entwickelnden Bauleitplanung. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben (öffentliche Darlegung und Anhörung).

Planungsziele für die "Bergarbeitersiedlung Gertrudenau" in Herten-Scherlebeck: Die Siedlung Gertrudenau in Herten-Scherlebeck, die sich seit ihrer Entstehung und durch alle Bauabschnitte hindurch in der Hand eines Einzeleigentümers - zuletzt der Viterra Wohnen AG - befand, wird privatisiert. Im Zuge dieser Privatisierung ist mit sozialen Veränderungen sowie mit baulich-gestalterischen Veränderungen zu rechnen, die sowohl die Gebäude als auch die privaten und öffentlichen Freiräume betreffen. Aufgabe der Bebauungsplanung ist es, diesen Prozess zu regeln, im Sinne der nachfolgenden Ziele:

  • weitgehender Erhalt der vorhandenen Nutzungsstruktur
  • weitgehender Erhalt der städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Siedlungsbildes
  • Schutz der vorhandenen Gebäudestruktur durch gestalterische Vorgaben
  • behutsame Eröffnung von Möglichkeiten zur Erweiterung der Gebäude sowie zur Anpassung an heutige Standards
  • Begrenzung der Möglichkeiten einer städtebaulichen Ergänzung.
Mit dem aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 169 "Herten-Scherlebeck, Bergarbeitersiedlung Gertrudenau" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die wesentlichen städtebaulichen Nutzungs- und Gestaltungsmerkmale der Siedlung zu bewahren.

Pressekontakt: Stadtentwicklung/Stadtplanung, Wolfgang Seidel, Telefon 02366/303420