Verkauf von Feuerwerkskörpern ab 28. Dezember möglich
Die Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten des städtischen Ordnungsamtes weist auf folgende Schwerpunkte zum Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen hin:
Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Kleinfeuerwerk) ist in diesem Jahr am 28.Dezember, 30.Dezember und am 31.Dezember erlaubt. Das gilt jedoch nicht für das Reisegewerbe. Hier ist der Vertrieb pyrotechnischer Gegenstände ab Klasse II verboten. Jedoch dürfen Kleinstfeuerwerk bzw. Feuerwerkspielwaren (Klasse I) auch im Reisegewerbe das ganze Jahr über verkauft werden.
Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II an Personen unter 18 Jahren ist nicht erlaubt. Feuerwerkskörper dürfen nur eingeführt, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie von der Bundesanstalt für Materialprüfung amtlich zugelassen sind.
Die Lagerung von Pyrotechnik in Containern oder anderen ortsbeweglichen Lagern muss beim Ordnungsamt angemeldet werden, damit eine Abstimmung mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz erfolgen kann.
Gewerbetreibende, die in diesem Jahr erstmalig pyrotechnische Gegenstände der Klasse II verkaufen, müssen dies gemäß § 14 Sprengstoffgesetz zwei Wochen vor dem Beginn des Verkaufs dem Ordnungsamt, Jean-Burger-Straße 11, 39112 Magdeburg schriftlich mitteilen. Die Anzeige kann auch per Fax unter der Nummer 0391/ 5 40 40 22 erfolgen.
Dabei müssen die Personen, die mit der Leitung des Betriebes oder der Zweigniederlassung beauftragt wurden, angegeben werden. Die bereits bestätigten Anzeigen der Vorjahre haben weiterhin Gültigkeit. Haben sich jedoch die Namen der Personen geändert, die mit der Leitung des Betriebes beauftragt sind, muss dies dem Ordnungsamt mitgeteilt werden.
Befinden sich in einem Gebäude innerhalb des selben Brandabschnittes mehrere Verkaufseinrichtungen, die pyrotechnische Gegenstände verkaufen wollen, so teilt sich die Höchstmenge für die jeweiligen Aufbewahrungräume durch diese Verkaufseinrichtungen. In diesem Fall ist dem Ordnungsamt und Bürgerservice schriftlich unverzüglich die geplante Lagermenge anzuzeigen.
Nähere Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 0391/ 5 40 41 30.
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