"Das Urteil bestätigt in weiten Teilen unsere Rechtsauffassung."
Beigeordneter Platz zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes
Magdeburg.
Heute hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Beschwerde des Malteser-Hilfsdienstes zur Vergabe der Rettungsdienstleistungen in der Landeshauptstadt entschieden. Die Beschwerde wurde in drei von vier Punkten zurück gewiesen. Das bedeutet, dass die abgeschlossenen Verträge zur Vergabe des Rettungsdienstes für das Jahr 2003 in den Losen 1, 3 und 4 Bestand haben. Zum Los 2 hat das Gericht angeordnet, dass die Leistung nur vorläufig vergeben werden darf. Die endgültige Entscheidung zum Los 2 steht damit aus.
"Durch das Urteil sehen wir uns auch in zweiter Instanz überwiegend in unserer Rechtsauffassung bestätigt", so der zuständige Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung, Holger Platz in einer ersten Stellungnahme. "Die Landeshauptstadt prüft nun, welche organisatorischen Auswirkungen das Urteil hat."
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