Anträge für Magdeburg-Pass ab Januar in der Erstberatung
Ab dem 1. Januar 2003 kann der Magdeburg-Pass nur noch in der Erstberatung des Sozial- und Wohnungsamtes im Breiten Weg 222, Zimmer 230 und 233 (Gebäude Einwohnermeldeamt) beantragt werden.
Für die Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt erfolgt die Zustellung des Magdeburg-Pass weiterhin automatisch per Post.
Personen, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, deren Einkommen jedoch nur knapp oberhalb der festgelegten Grenzen liegt, können unter Umständen ebenfalls einen Magdeburg-Pass beanspruchen. Für diesen Personenkreis erfolgt die Antragstellung künftig nur noch in der Erstberatung des Sozial- und Wohnungsamtes.
Antragsformulare, Merkblätter und Hinweise zur Antragstellung des Magdeburg-Pass gibt es außerdem in den Bürgerbüros der Landeshauptstadt Magdeburg.
Weitere Auskünfte geben die Mitarbeiter der Erstberatung unter den Telefonnummern 5 40 43 62 bis 5 40 43 64 oder der zuständige Sachbearbeiter der Leistungsabteilung.
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