Regierungspräsidium bewilligt erste Hilfen zur Beseitigung von Hochwasserschäden
Magdeburg.
Einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 3.169.476,91 EUR konnte der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr der Landeshauptstadt, Werner Kaleschky, von Mitarbeitern des Regierungspräsidiums Magdeburg in Empfang nehmen. Der für die Jahre 2002 und 2003 zur Verfügung stehende Betrag für vordringliche Maßnahmen wurde auf Grundlage vollständiger Unterlagen und Priorität für die Maßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden wie folgt zugeordnet:
a) Alt Salbke
b) Sternbrücke
c) Stadtgärtnerei Herrenkrug
d) Sozialgebäude Stadtpark
e) SG Stahl Magdeburg Nord e. V.
f) Schweizerhaus
g) Haus der Athleten
h) Bootshaus ESV Lok
i) Bootshaus WBF
j) Magdeburger Segelverein
k) Mehrzwecksportplatz Rotehornpark
Bei der Bewilligung der beantragten Mittel wurden nicht förderfähige Teile der einzelnen Maßnahmen, Eigenleistungen (eingestellte Haushaltsmittel) sowie Leistungen Dritter entsprechend berücksichtigt, sodass sich aus der Berechnung dann die Summe für die Einzelmaßnahmen ergeben hat.
Grundlage für die bewilligten Mittel ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Wiederherstellung der vom Hochwasser der Elbe und ihrer Zuflüsse geschädigten Infrastruktur in den Gemeinden und Landkreisen des Landes Sachsen-Anhalt (Aufbauhilfe LSA Infrastruktur in den Gemeinden 2002) vom 24. Okt. 2002. Einen entsprechenden Antrag auf Zuwendung stellte die Stadt am 2. Dezember 2002 beim Regierungspräsidium Magdeburg.
Der Beigeordnete zeigte sich für die kurzfristige Bearbeitung dankbar und geht davon aus, dass auch die weiteren Bewilligungen ebenfalls zügig an die Landeshauptstadt ausgereicht werden.
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