Bocholt, 17. Januar 2003
Lohnsteuerkarten auf Richtigkeit prüfen
Bocholt (pd).
Die Zustellung der Lohnsteuerkarten für das Jahr 2003 durch die Stadt Bocholt ist beendet. Steuerpflichtige, die keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, können diese nachträglich im Rathaus am Berliner Platz 1, 46395 Bocholt, Fachbereich Öffentliche Ordnung (Bürgerbüro) beantragen, wenn sie am 20.09.2002 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bocholt hatten.
Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind zu prüfen, bevor diese an den Arbeitgeber ausgehändigt wird. Wichtig ist, dass das Geburtsdatum, die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Religionszugehörigkeit richtig eingetragen sind. Für diese Merkmale sind die Verhältnisse am 01.01.2003 maßgeblich.
Wenn die Eintragungen günstiger sind, als es den Verhältnissen am 01.01.2003 entspricht, sind die Bürgerinnen und Bürger gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuerkarte umgehend durch das Bürgerbüro berichtigen zu lassen.
Nach Ablauf des Jahres 2002 ist die Lohnsteuerkarte 2002 dem zuständigen Finanzamt zuzuleiten. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Antrag auf Einkommenssteuerveranlagung gestellt wird.