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Leverkusen, 23. Januar 2003
Beitrag für Lärmschutz rechtens
Das Verwaltungsgericht Köln hat in mündlicher Verhandlung am Dienstag, 21. Januar, bestätigt, dass der Erschließungsbeitrag für die Erstellung der Lärmschutzanlage "An der Dingbank" rechtmäßig ist. Daraufhin zogen die Kläger ihre Klage zurück.
Nachdem die Stadt Leverkusen "An der Dingbank" in Leverkusen-Rheindorf im Jahre 1998 eine Lärmschutzanlage gebaut hatte, war es wegen der Erschließungskosten zu einem Rechtsstreit gekommen. Das Gericht bestätigte nun insbesondere, dass die Heranziehung der "Altanlieger" rechtmäßig war.
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