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Wahlraum im Emssperrwerksgebäude rechtmäßig


Klage wurde abgewiesen
31. Januar 2003

Leer/Gandersum -Die Klage um die Beanstandung des Wahllokals im Emssperrwerksgebäude wurde vom Verwaltungsgericht Oldenburg abgewiesen. Hierauf weist Landrat Bramlage in seiner Funktion als Kreiswahlleiter der Landtagswahl in einer Presseerklärung hin.

Das Rechtsverfahren war vom Kläger unter anderem damit begründet worden, dass gegen ihn ein Hausverbot bestehe und das Gebäude nicht behindertengerecht zugänglich sei. Das Verwaltungsgericht führt in seinen Entscheidungsgründen dazu aus, dass entsprechend einer schriftlichen Stellungnahme des Hausrechtsinabers ein Hausverbot nicht besteht. Im übrigen würde ein Verbot keine rechtliche Wirkung haben, da das Hausrecht am Wahltag vom Wahlvorstand ausübt wird.

Dass der Wahlraum für Körperbehinderte nicht zugänglich sei, wurde vom Kläger nicht nachgewiesen. Außerdem, so die Ausführungen des Gerichts weiter, wäre dies kein wesentlicher Verstoß, da durch die Möglichkeit der Briefwahl insbesondere auch behinderten Wahlberechtigten die Möglichkeit der Stimmabgabe eröffnet wird. Die Klage war daher abzuweisen.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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