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Magdeburg, 06. Februar 2003
Verordnung sucht Kompromiss zwischen Gärtnern und Asthma-Kranken
Neue Vorschriften zur Verbrennung von Gartenabfällen

Magdeburg. Seit Herbst 1999 ist in Magdeburg das Verbrennen von Gartenabfällen zeitweise erlaubt. Genau so lange schwelt der Konflikt zwischen Gärtnern und jenen Bürgern, die sich durch Qualm belästigt und ihre Gesundheit beeinträchtigt sehen. Mit einer neuen "Verordnung zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle" sucht die Stadt jetzt den Kompromiss.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres hatte Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung, Holger Platz, Vertreter von Institutionen und Betroffenen an einen Tisch geholt, damit Standpunkte ausgetauscht und Kompromisse gesucht werden konnten. "Im Ergebnis haben wir unsere Verordnung zum Verbrennen von Gartenabfällen nochmals überarbeitet", so der zuständige Beigeordnete. "Ich hoffe, dass beide Seiten mit diesem Kompromiss gut leben können."

In dem Gespräch hatte ein Vertreter der Uniklinik dargelegt, dass in Magdeburg seit 1990 zwar ein deutlicher Rückgang der Bronchitis-Erkrankungen, aber eine Verdoppelung der Asthma-Erkrankungen zu registrieren ist. Der Anteil der Atemwegserkrankten an der Bevölkerung liegt in Sachsen-Anhalt derzeit bei rund 18%. Die erhöhte Zahl von Arztkonsultationen durch Patienten mit derartigen Erkrankungen während der Zeit der Gartenabfallverbrennungen sei eindeutig auf die Gartenfeuer zurückzuführen. Auch der Allergie- und Asthmabund verwies darauf, dass für Allergiker und Asthmakranke bei jeder wahrnehmbaren Verbrennung von Gartenabfällen weder ein Aufenthalt im Freien noch ein Lüften der Wohnung möglich sei.

Andererseits machten Vertreter der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau geltend, dass für bestimmte Pflanzenkrankheiten (z. B. Feuerbrand) keine chemischen Schädlingbekämpfungsmittel eingesetzt werden können. Sie können wirkungsvoll nur durch das Verbrennen der betroffenen Pflanzenteile bekämpft werden.

"Insgesamt war der Meinungsaustausch zwischen den Betroffenen getragen von dem Bemühen, einen Kompromiss zu finden, mit dem alle Seiten leben können", charakterisiert Holger Platz die Atmosphäre der gemeinsamen Gespräche. Das Ergebnis liegt nun mit der überarbeiteten "Verordnung zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle" auf dem Tisch. Die neue Verordnung erlaubt das Verbrennen von Gartenabfällen in der Zeit vom 15. Februar bis 15. März sowie vom 1. Oktober bis 30. November jeweils mittwochs bis samstags in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr. "Mit der Beschränkung der Erlaubnis auf einige Stunden an bestimmten Wochentagen wollen wir verhindern, dass Rauch und Schwebstoffe zu einer Dauerbelastung werden", begründet Holger Platz die Reduzierung der Verbrennungszeiten. "Dass wir das Verbrennen am Samstag nicht verbieten, hängt damit zusammen, dass viele Gartenbesitzer berufstätig und deshalb auf das Wochenende angewiesen sind."

Grundsätzlich dürfen nur Abfälle verbrannt werden, die nicht kompostiert werden können. "Stadtordnungsdienst und Umweltamt werden ab Februar verstärkt kontrollieren, ob die Verbrennungszeiten eingehalten und tatsächlich nur Gartenabfälle verbrannt werden", kündigt der zuständige Beigeordnete verschärfte Kontrollen an. "Verstöße gegen die neue Verordnung werden künftig mit einem Bußgeld zwischen 5 und 35 Euro geahndet."

Für die Umsetzung der neuen Regeln hat der Verband der Kleingärtner Unterstützung signalisiert. Er will seine Mitglieder in den Gartensparten über die neuen Regelungen informieren und sie beraten, was wann verbrannt werden darf. "Stadtverwaltung und Verband der Kleingärtner sehen sich in einer Verantwortungsgemeinschaft, den ausgehandelten Kompromiss umzusetzen", unterstreicht Holger Platz das gemeinsame Interesse beider. "Nach mehreren erfolglosen Versuchen ist dies die letzte Chance, mit einer Neuregelung zur Verbrennung der Gartenabfälle den berechtigten Interessen aller Betroffenen gerecht zu werden. Dieser Verantwortung sollten sich alle Beteiligten bewusst sein." Die neue "Verordnung zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle" wurde am Dienstag auf der Dienstberatung des Oberbürgermeisters beschlossen. Sie tritt in der kommenden Woche mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Magdeburg in Kraft.

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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39104 Magdeburg
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