Bocholt, 11. Februar 2003
Schlag gegen Schwarzarbeit: Festnahme und Bußgeldverfahren
Bocholt (pd).
Dem Fachbereich Öffentliche Ordnung und der Arbeitsmarktinspektion Coesfeld gelang am Dienstag, 11. Februar, erneut ein Schlag gegen die illegale Beschäftigung: Ein "Schwarzarbeiter" wurde vorläufig festgenommen, gegen weitere Personen werden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Anlass der Kontrolle war eine anonyme Anzeige, der zu Folge ein Restaurant im Bocholter Außenbereich von illegalen Ausländern im großen Stil renoviert werde. Dieser Tatbestand bestätigte sich. Die Prüfer von Ordnungsbehörde und Arbeitsamt trafen in der Gaststätte fünf ausländische Staatsangehörige an, die mit dem Umbau der kompletten Inneneinrichtung beschäftigt waren.
Beim gravierendsten Fall handelt es sich um einen chinesischen Staatsangehörigen, der lediglich ein portugiesisches Besuchssvisum vorweisen konnte. Da dieser Sichtvermerk für die Bundesrepublik keine Gültigkeit besitzt und insbesondere nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt, liegt hier der Tatbestand des illegalen Aufenthaltes vor. Der "Schwarzarbeiter" wurde von der Ordnungsbehörde vorläufig festgenommen und muss das Bundesgebiet kurzfristig verlassen.
In einem weiteren Fall handelte es sich um eine Person, deren Aufenthalt in Deutschland an eine konkrete, anderweitige Beschäftigung gebunden ist. Da sie somit grundsätzlich keine Bauarbeiten durchführen darf, drohen ihr und dem Auftraggeber wegen fehlender Arbeitsgenehmigung sowie wegen Verstoßes gegen ausländerrechtliche Auflagen eine erhebliche Geldbuße.
Bei weiteren drei Personen wird zurzeit noch geprüft, ob sie die erforderliche Arbeitsgenehmigung besitzen.
Dem Arbeitgeber droht eine Strafanzeige, da der Verdacht des Einschleusens eines illegalen Ausländers, der Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung sowie der Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen besteht.