Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 07. März 2003
62. (III) Sitzung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg

Magdeburg. Nachrichten aus der öffentlichen Sitzung

Partnerschaft mit Nashville. Der Stadtrat beauftragte den Oberbürgermeister, einen Partnerschaftsvertrag mit der Stadt Nashville, Hauptstadt des US-Bundesstaates Tennessee abzuschließen. Im Mai wird dazu eine offizielle Delegation der Stadt in die USA reisen.

(zu städtepartnerschaftlichen Beziehungen Magdeburgs siehe auch Presse-Info vom 26. Febr.2003)

Jahresabschlüsse städtischer Gesellschaften. Der Stadtrat nahm die Jahresabschlüsse folgender städtischer Gesellschaften und Eigenbetriebe zur Kenntnis

  • Jahresabschluss 2001 des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes
  • Jahresabschluss 2001 der Betreibergesellschaft Forschungs- und Entwicklungszentrum Magdeburg mbH (FEZM)
  • Jahresabschluss 2001 der Magdeburger Stadthallenbetriebsgesellschaft "Rotehorn" GmbH
Dem Betriebsleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes wurde für das Geschäftsjahr Entlastung erteilt. Für die Gesellschaften wurden die Gesellschaftervertreter beauftragt, den Geschäftsführern sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

Straßenreinigung neu geregelt. Der Stadtrat stimmte mehrheitlich einer neuen Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Magdeburg (Straßenreinigungssatzung) und einer neuen Satzung über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Landeshauptstadt Magdeburg (Straßenreinigungsgebührensatzung) zu.

Die Straßenreinigungssatzung regelt die Zuständigkeit für die Säuberung der Straßen, Gehwege sowie der Trenn- und Grünstreifen sowie für den Winterdienst im Stadtgebiet von Magdeburg. Darüber hinaus regelt die Satzung die Zuordnung der einzelnen Straßen und Plätze zu Reinigungsklassen.

Die Straßenreinigungsgebührensatzung legt die Höhe der Reinigungsgebühren für Straßen und Plätze fest, die nicht ausschließlich durch Anlieger zu reinigen sind. Neu ist, dass einige Straßen anderen Reinigungsklassen zugeordnet wurden und künftig nicht mehr so häufig gereinigt werden. Beispielsweise wurde der Magdeburger Ring neu in die Reinigungsklasse VI eingeordnet, für die 14tägliche Reinigung festgelegt ist. Bisher wurde der Magdeburger Ring wöchentlich gereinigt (Reinigungsklasse IV). Durch die Neuzuordnung verschiedener Straßen zu Reinigungsklassen müssen die Reinigungsgebühren nur geringfügig erhöht werden.

Beide Satzungen treten zum 1. April 2003 in Kraft.

Wirtschaftsprüfer für Jahresabschluss 2002 der GWM. Der Stadtrat beschloss, die Wirtschaftsprüfung BDO Deutsche Warentreuhand AG mit der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2002 der Gesellschaft für Wirtschaftsservice Magdeburg mbH (GWM) zu beauftragen. Die Gesellschaftervertreter wurden angewiesen, entsprechend zu votieren.

Schulentwicklungplanung. Der Stadtrat vertagte einen Beschluss zur Schulentwicklungsplanung 2003/2004. Die vorliegende Drucksache sowie die zahlreichen Anträge dazu sollen zunächst in den zuständigen Ausschüssen diskutiert werden. Für den 22. März plant der Ausschuss für Bildung/Schule/Sport eine Sondersitzung zum Thema. Am 27. März ist der Schulentwicklungsplan Gegenstand einer Sondersitzung des Stadtrates.

Haushaltskonsolidierungskonzept. Das Konzept zur mittelfristigen Haushaltskonsolidierung 2003 bis 2006 (Haushaltskonsolidierungskonzept) wurde von Bürgermeister Bernhard Czogalla eingebracht. Der Stadtrat nahm die diesbezügliche Drucksache zur Kenntnis und beschloss, die Drucksache und die dazu vorliegenden Anträge nach eingehender Beratung in den Ausschüssen in der Stadtratssitzung im April abschließend zu behandeln.

Laufhalle im Ernst-Grube-Stadion. Die geplante Laufhalle im Ernst-Grube-Stadion soll durch die Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Leistungssports in Sachsen-Anhalt GmbH (GFL) errichtet und betrieben werden. Der Stadtrat fasste einen entsprechenden Beschluss und hob seine Entscheidung von 2001, die Bau und Trägerschaft der Stadt übertragen hatte, auf. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, mit der GFL über einen Erbbaurechtsvertrag mit einer Laufzeit von 30 Jahren zu verhandeln. Das Investitionsvolumen beträgt 5,0 Mio. Euro, die Stadt unterstützt das Vorhaben mit 350.000 Euro. Sie wird sich außerdem mit 120.000 Euro an den jährlichen Bewirtschaftungskosten beteiligen. Die Realisierung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Fördermitteln durch Bund und Land.

Auf dem Gelände des Ernst-Grube-Stadions soll unmittelbar neben dem Leichtathletikstadion eine Laufhalle mit einer 200-Meter-Rundbahn errichtet werden. Die Laufhalle soll sowohl durch den Olympiastützpunkt als auch durch den Vereins- und Schulsport genutzt werden.

Benennung von Plätzen. Der Stadtrat stimmte mehrheitlich einer Benennung des Platzes auf der Westseite des Hauptbahnhofes als "Konrad-Adenauer-Platz" zu. Der Platz östlich des hauptbahnhofes wird künftig den Namen "Willy-Brandt-Platz" tragen.

Beschlüsse zu Bebauungsplänen. Der Stadtrat fasste folgende Beschlüsse zu Bebauungsplänen:

  • B-Plan Nr. 301-2 "Olvenstedt 5.2" – Änderung in einem Teilbereich. Für einen Teilbereich werden die Geschossflächenzahl, die Zahl der Vollgeschosse, die Bauweise sowie die überbaubare Grundstücksfläche neu geregelt. In den Areal südwestlich der Grundschule am Grenzweg sollen Einfamilienhäuser entstehen. Der geänderte Entwurf wird öffentlich ausgelegt.
  • B-Plan Nr. 428-1 "Salbker Chaussee Nordseite" – Änderung in einem Teilbereich. Die Änderung betrifft den Teilbereich, der als Sondergebiet Freizeit, Erholung und Sport ausgewiesen war. Da dieses Planungsziel nicht realisiert werden konnte, soll das Areal künftig als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Der geänderte Entwurf des B-Planes wird öffentlich ausgelegt.
  • B-Plan Nr. 472-1 "Otto-Lehmann-Platz" – Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses. Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Otto-Lehmann-Platz wurde aufgehoben. Das Areal hat sich in den zurückliegenden Jahren zu einem Einkaufszentrum entwickelt. Für die weitere Entwicklung sind die Bestimmungen des Baugesetzbuches ausreichend, so dass ein spezieller B-Plan nicht erforderlich ist.
  • B-Plan Nr. 431-2 "Otternweg/Am Hopfengarten" – Beschluss zur Aufstellung. Da die Vermarktung der sehr großen Grundstücke bislang schwierig war, soll mit dem B-Plan Hinterlandbebauung ermöglicht werden, um die Grundstücke für die Bebauung mit Einfamilienhäusern zu teilen.
  • Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 133-1.1 "Lübecker Str. 122/123" – Einleitung des Satzungsverfahrens. Ein Investor will auf der jetzigen Brache ein Selbstbedienungswarenhaus errichten. Der vorhabenbezogene B-Plan schafft dafür Baurecht.

Tunnel am Universitätsplatz. Der Stadtrat bestätigte den von der Verwaltung vorgelegten Kostenrahmen für den Neubau eines Tunnels am Universitätsplatz in Höhe von 14,544 Tsd. Euro. Gleichzeitig stellte der Stadtrat seinen Beschluss unter den Vorbehalt, dass das Land die avisierten Fördermittel ausreicht. Er legte darüber hinaus fest, dass die Splitterflächen im Umfeld des Platzes, die als Grünanlagen genutzt werden, zurück gebaut und die Umleitungsstraßen mit einer Asphaltdecke – sofern nicht vorhanden – versehen werden. Die Baumaßnahmen sollen noch in diesem Jahr beginnen und zum Stadtjubiläum 2005 abgeschlossen werden.

Sanierung Breiter Weg 222. Der Stadtrat stimmte mehrheitlich eine Komplettsanierung des Bürohauses im Breiten Wegg 222 zu. Die Kosten für alle erforderlichen Baumaßnahmen liegen bei insgesamt 3,5 Mio. Euro. Die Bauarbeiten, die bereits im Vorjahr begonnen wurden, sollen bis Jahresbeginn 2004 abgeschlossen werden. Danach wird die Abteilung Bürgerservice des Ordnungsamtes einschließlich Bürgerbüro Mitte das Gebäude nutzen.

(siehe auch Presse-Information vom 7.02.2003)

Nachrichten aus der nichtöffentlichen Sitzung

Erwerb von Gesellschafteranteilen an der Magdeburger Hafen GmbH Der Stadtrat stimmte mehrheitlich der Übernahme der 49%igen Beteiligung des Landes Sachsen-Anhalt an der Magdeburger Hafen GmbH zu. Die Landeshauptstadt Magdeburg übernimmt 39 % der disponiblen Anteile, die Städtischen Werke Magdeburg gmbH 10 %. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, einen Kauf- und Abtretungsvertrag mit dem Land Sachsen-Anhalt und den SWM abzuschließen.

Abberufung der Interims- geschäftsführerin der GWM Der Stadtrat ermächtigte den Oberbürgermeister, Frau Ingrid Hedenius als Interimsgeschäftsführerin der Gesellschaft für Wirtschaftsservice Magdeburg mbH mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Aufgrund des Stadtrtsbeschlusses vom 6. Februar 2003 wird Ralph Tyszkierwicz die Geschäftsführung der Gesellschaft übernehmen.

Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
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