Im vergangenen Jahr wurden durch die Stadt Leverkusen die Einkommens- und Familienverhältnisse der Mieter von öffentlich geförderten Wohnungen der Jahre 1963 bis 1973 überprüft.
Dementsprechend werden jetzt neue Leistungsbescheide verschickt. Rund 600 Mieter erhalten Post vom Bürgerbüro. Die Bescheide listen die künftige Höhe der Ausgleichszahlungen auf.
Mieter, die in öffentlich geförderten Wohnungen der genannten Entstehungsjahre leben, und die keinen Leistungsbescheid erhalten, können davon ausgehen, dass seit dem 1. Januar für sie keine Leistungspflicht mehr besteht. Eventuelle Guthaben bei der Stadtkasse werden diesen Mietern auf schriftlichen Antrag mit Angabe der Bankverbindung erstattet.