Bocholt, 14. März 2003
Sozialhilfebetrug aufgedeckt
Abgelehnter Asylbewerber aus Borken illegal in Bocholter Gaststätte beschäftigt
Bocholt (pd).
Bei einer Gaststättenkontrolle in der Bocholter Innenstadt trafen Bedienstete des Fachbereichs Öffentliche Ordnung und der Arbeitsmarktinspektion einen Sozialhilfeempfänger bei der illegalen Arbeit an.
Anlässlich der Routineüberprüfung stellten die Kontrolleure fest, dass der Kellner, ein abgelehnter Asylbewerber aus Borken, seine Erwerbstätigkeit dem Sozialamt offensichtlich nicht angezeigt hatte, so dass Leistungsmissbrauch vorliegt. Zudem verfügte er nicht über die zwingend vorgeschriebene Arbeitserlaubnis.
Ihm wurde die weitere Beschäftigung untersagt; er muss mit einem Strafverfahren wegen Sozialhilfebetrug und sein Arbeitgeber mit einem Verfahren wegen illegaler Beschäftigung rechnen.