Bocholt, 18. März 2003
Schwarzarbeit: Empfindliche Geldstrafe für Ex-Unternehmer
Stadt Bocholt vor Gericht erfolgreich
Bocholt (pd).
Das Amtsgericht Bocholt verurteilte in einer Verhandlung am 18. März einen Bocholter Gewerbetreibenden wegen Schwarzarbeit zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro und folgte damit in der Sache einer Entscheidung des Fachbereichs Öffentliche Ordnung.
Zur Vorgeschichte: Der Unternehmer, der sich im Sommer 1998 selbstständig gemacht hatte, hatte der Stadt gegenüber einen Einzelhandel mit Baustoffen angezeigt. Er war bei mehreren Baustellenkontrollen im ganzen Bundesgebiet jedoch bei der Ausführung von Bauarbeiten angetroffen worden.
Bis Ende 2000 hatte er mit diesen Tätigkeiten einen Umsatz von mehr als 650.000 Euro erzielt. Da er hierbei wenigstens einen Arbeitnehmer unter Vorenthaltung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung beschäftigt hatte, war er bereits im Jahr 2001 zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Der Fachbereich Öffentliche Ordnung erwirkte in der Folge einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung und Geschäftsräume des Gewerbetreibenden und stellte hierbei umfangreiche Unterlagen sicher, die den tatsächlichen Gewerbegegenstand belegten.
Diese Beweise führten zu einem Bußgeldbescheid, gegen den der Betroffene Einspruch erhob. Das Gericht folgte nun der Argumentation der Stadt und verurteilte den Unternehmer wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.
Diese Bußgeldbemessung entsprach zwar nicht der ursprünglichen Entscheidung der Behörde, doch ließ der Richter keinen Zweifel daran, dass die Strafe höher ausgefallen wäre, wenn die Firma des Betroffenen nicht mittlerweile insolvent wäre und dieser nicht inzwischen in angespannten finanziellen Verhältnissen lebte.