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155 Anträge bewilligt
Bei der Grundsichrung gibt es viele Fragen.
Borken - 21. März 2003. Die Umsetzung des zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Grundsicherungsgesetzes ist auch in Borken angelaufen. In 155 Fällen sind in den ersten drei Monaten insgesamt 120.000 Euro bewilligt worden.
Der Beratungsbedarf bezüglich der neuen Gesetzeslage ist groß. Manfred Biermann, Fachbereichsleiter Soziales schätzt die Zahl der bisher beratenen Personen auf über 400. Doch nicht jeder hat einen entsprechenden Anspruch. Bis Mitte März waren insgesamt 155 Anträge bewilligt und 245 weitere abgelehnt worden. In den meisten dieser Fälle überstiegen das vorhandene Einkommen oder das einzusetzende Bankguthaben jeweils den Bedarf der Grundsicherung. Die bisher bewilligten Leistungen – das ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem ermittelten Grundsicherungsbedarf und dem Einkommen – belaufen sich im Durchschnitt auf 250 Euro.
Die Grundsicherungsleistungen selbst werden nicht unmittelbar aus dem städtischen Haushalt erbracht, sondern aus dem Kreishaushalt, da der Kreis Borken örtlicher Träger der Grundsicherung ist. Da die Aufwendungen des Kreises für die Grundsicherungsleistungen nach dessen Prognose nicht durch die diesbezüglichen Mittelzuweisungen des Bundes abgedeckt werden, gehen sie über die Kreisumlage zu Lasten der kreisangehörigen Gemeinden und damit auch der Stadt Borken.
Zum Thema - Was ist die Grundsicherung? Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich dabei nicht um Sozialhilfe. Daher werden Kinder oder Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen. Leistungen erhalten können Personen ab 65 Jahren oder mindestens 18-jährige, die unabhängig von der Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen "dauerhaft voll erwerbsgemindert" sind. Der Bezug einer Rente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung wird nicht vorausgesetzt. Verfügt ein Kind oder verfügen die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 Euro, besteht kein Anspruch. Anspruch auf Leistungen besteht, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden kann. Weitere Informationen erteilen die Sachbearbeiter für die Grundsicherung im Fachbereich Soziales der Stadt (Tel. 939-0).
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