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Neue Runde um die Windkraft

Borken - 25. März 2003. (pet). Wie geht's weiter mit der Windkraftnutzung? Die Eignungszonen in Hoxfeld, Borkenwirthe und Marbeck sind im Flächennutzungsplan ausgewiesen (die BZ berichtete), morgen berät der Planungsausschuss über die Aufstellung und Offenlegung der Bebauungspläne.

Die BZ dokumentiert die wichtigsten Streitpunkte:

l Eignungszonen: Anwohner verlangen die Zonen in Borkenwirthe und Hoxfeld, in denen 19 Anlagen geplant sind, wegen der ökologischen Bedeutung komplett wieder zu streichen und berufen sich auf Aussagen des Gutachters Winterkamp. Die Investoren wiederum verweisen auf ein Gutachten der "ökodat" Hagen. Darin wird die "landschaftsästhetische Wertigkeit des Plangebietes" zwar als relativ hoch eingestuft. Durch die bereits stehenden Windenergieanlagen etwa in Vardingholt sei aber die "visuelle Erheblichkeit des Vorhabens bereits deutlich abgeschwächt", so die Einschätzung.

l Abstände zur Bebauung: Die Stadt will 300 Meter Mindestabstand einer jeden Windenergieanlage zur Einzelbebauung festschreiben und sieht sich damit im Rahmen des Bundesverwaltungsgerichts-Urteils vom 17. Dezember 2002. Mit Blick auf die örtlichen Gegebenheiten, dem Anlagentyp und den einzuhaltenden Schallrichtwerten würden sich "in vielen Fällen" faktisch größere Abstände ergeben. Für zahlreiche Anwohner, insbesondere Borkenwirther, von denen sich eine Reihe durch Rechtsanwälte vertreten lässt, ist das zu wenig. Sie führen Schall- und Sicherheitsaspekte an und verweisen auf die bereits beschlossene Praxis in anderen Münsterlandgemeinden wie Havixbeck und Ascheberg, wo jeweils 500 Meter gelten. Den Bereich an der Borkenwirther Kirche stuft die Stadt als "Siedlungsansatz im Außenbereich" ein. Hier sollen 450 Meter gelten. Im Falle eines Reiterhofs beträgt der voraussichtliche Abstand zur nächsten Anlage 350 Meter. Die Besitzer sehen dadurch jedoch die Existenz ihres Betriebes bedroht, weil die Pferde scheuen könnten und eine Verpachtung der Boxen so unmöglich werde. Sie wollen 500 bis 600 Meter Mindestabstand.

l Maximale Höhe der Anlagen: Der beschlossene Flächennutzungsplan gibt 100 Meter vor. Anwohner wollen sie mit anwaltlicher Hilfe aber auf 70 Meter herunterschrauben. Denn: 100 Meter seien mit dem "Landschaftsbild dieser Gegend nicht in Einklang zu bringen". Die Stadt argumentiert: Eine Reduzierung auf 70 Meter stehe einer vertretbaren Förderung der Windenergie entgegen.

l Eiswurf: 83 Meter Schutzabstand vom Straßenrand zum Masten sollen es nach der Abwägung der Stadt sein. Sie orientiert sich dabei an einer Berechnungsformel, die der NRW-Landesbetrieb Straßenbau aufgestellt hat. Das Deutsche Windenergie-Institut in Wilhelmshaven hatte hingegen einen 195 Meter breiten Puffer errechnet. Die Anwohner wollen mehr als 83 Meter. Ein Borkenwirther schrieb an die Stadt, er habe im Winter nahe eines Weges einen "ungefähr Brotlaib großen" Eisbrocken entdeckt. "Muss ein solches Stück erst einen Menschen schädigen, damit Sie sehen, dass Ihr Abstandswert viel zu wenig ist?" Das Risiko hält die Stadt für denkbar gering: Die fraglichen Wege würden sowieso wenig benutzt, und bei Sturm schon gar nicht.

l Schattenwurf: "Sehr störend ... keinem Menschen zuzumuten", urteilt ein Anwohner über eine bereits bestehende Anlage in Borkenwirthe. Die Stadt hält diesen Aspekt rein rechnerisch jedoch für nicht relevant. Die astronomisch mögliche Schattendauer liege bei 100-Meter-Anlagen bei 15 Stunden pro Jahr und damit unterhalb des Richtwertes.

Im Ausschuss geht es auch um eine Erweiterung des Borkenwirther Plangebietes im Bereich Branden um 30 Meter nach Westen. Dies hat die Windkraft Branden GbR beantragt, um bei einer Anlage den Eiswurf-Abstand einhalten zu können. Die Sitzung beginnt morgen um 17 Uhr im Rathaus.

Borkener Zeitung - 24. 03. 2003


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