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Leverkusen, 25. März 2003

Informationsveranstaltung des Frauenbüros:IÖfter mal was Neues: Geringfügige Beschäftigung und die neuen Mini-Jobs ab 400€

Am Donnerstag, 3. April, 19.00 Uhr, lädt das Frauenbüro zu einer Veranstaltung ein, bei der die Juristin Ria Sonntag zu den Veränderungen bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ab April 2003 informiert. Genau vier Jahre nach der grundlegenden, umstrittenen Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse am 1.4.1999 werden die Minijobs zum 1.4.2003 wiederum umgestaltet und die 1999 begonnenen Veränderungen weitergeführt. Die wichtigsten Inhalte der Neuregelung sind:

 Anhebung des Grenzwerts auf 400 € im Monat  Zulässigkeit eines Mini-Nebenjobs zu einer sozialver-sicherungspflichtigen Haupttätigkeit  Wegfall der bürokratischen Steuerfreistellungsregelung  Sonderregelungen für "haushaltsnahe Dienstleistungen" in Privathaushalten  Neue Pauschalabgaben für die Arbeitgeber und Ar-beitgeberinnen Weiterhin ist ein neuer Niedriglohnbereich von 400,01 € bis 800 € eingeführt worden. Die Bundesknappschaft, die künftig als "Minijobzentrale" für die Abwicklung der Minijobs zuständig ist, geht von 4 bis 5,8 Millionen Arbeitsverhältnissen aus, die sie zu betreuen hat. Um dem zu erwartenden Informationsbedarf gerade bei Frauen gerecht werden zu können, bietet das Frauenbüro diese Informationsveranstaltung an, mit der Juristin Ria Sonntag an, die die Broschüre: Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung, verfasst hat, die im Dezember 2002 in Leverkusen veröffentlicht wurde.

Termin: Donnerstag, 3. April, 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr City Point, 3. Etage, Raum 4, Studienzentrum Leverku-sen der FernUniversität Hagen, Leverkusen-Wiesdorf

Info: Frauenbüro Stadt Leverkusen, Sabine Rusch-Witthohn, Telefon: 02 14/4 06-83 04

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