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"Lausige" Zeiten: Gesundheitsamt gibt Tipps

08. April 2003

Leer -Wenn Kinder sich plötzlich auf dem Kopf kratzen, sollten Eltern näher hinsehen. Das empfiehlt Dr. Ruth Rathert, Jugendärztin im Gesundheitsamt des Landkreises Leer. Besonders im Nacken und hinter den Ohren, an den Schläfen herrsche eine optimale Temperatur für die Laus. Durch strichweises Scheiteln der Haare könnten bei genauem Hinsehen Läuse, vor allem auch die weißlichen Nissen (Eier), an den Haaren erkannt werden. Nissen lassen sich – im Gegensatz zu Schuppen – wegen ihrer festen Haftung nicht auskämmen oder abstreifen.

Die Behandlung von Kopfläusen mit den unterschiedlichsten Hausmitteln ist fragwürdig und bringt nicht zuverlässig den erwünschten Erfolg. Dass beispielsweise Essigwasser Kopfläuse vertreibe, sei schlichtweg falsch, sagt Dr. Rathert. Durch die Behandlung mit Essigwasser würden Läuse und Nissen nicht abgetötet, es werde lediglich das Auskämmen der Nissen erleichtert.

Verschiedene Mittel, zum Beispiel Jacutin Gel, Goldgeist forte und andere, sind mit aber auch ohne Rezept vom Apotheker zu bekommen. Die gängigen Substanzen töten zunächst nur die lebende Laus. Deren Eier (Nissen) werden nicht sicher abgetötet. Deshalb sollten Nissen mit einem besonders feinzinkigen, so genannten Nissenkamm (aus Metall) abgekämmt werden, ist die Empfehlung von Dr. Rathert. Diese Prozedur werde durch mehrmaliges Spülen mit lauwarmem Essigwasser (3 Esslöffel Essig auf 1 Liter Wasser) erleichtert.

Läuse sind sehr "familiär". Darum sollten sich alle Familienmitglieder und andere Personen, zu denen enger Kontakt bestanden hat, einer Kontrolle unterziehen und gegebenenfalls mit einem Läusemittel behandeln.

Im Gegensatz zu Kleiderläusen werden Kopfläuse nicht über gemeinsam benutzte Textilien wie Mützen, Decken, Kopfkissen oder Kämme und Haarbürsten übertragen. Bei starker Verlausung können allerdings die Eier an den Stofffasern angeklebt werden, wo sie sich weiter entwickeln. Sicherheitshalber sind deshalb diese Gegenstände gründlich zu reinigen. Mit dem Staubsauger sollten alle Haare aus den Polstermöbeln, vom Boden entfernt werden. Textilien, die nicht waschbar sind, sollte man in einem Plastikbeutel bei Raumtemperatur über einen längeren Zeitraum "aushungern".

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass nach dem Infektionsschutzgesetz von Läuse befallene Personen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen nicht betreten dürfen. Nach einem Lausbefall muss durch die Bescheinigung des Hausarztes oder des Gesundheitsamtes nachgewiesen werden, dass die Person frei von Läusen und Nissen ist.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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