Leer -Das Osterfeuer, das "Paaskefüür", ist traditionelle Brauchtumspflege, die sich immer noch großer Beliebtheit erfreut. Es gibt aber auch Kritik gegen solche Traditionspflege, weil sie die Umwelt zum Beispiel erheblich belastet und insbesondere Allergiker mit der zusätzlichen Luftbelastung Probleme haben.
Mit der Frage, wie die unterschiedlichen Interessen miteinander vereinbart werden können, haben sich in jüngster Vergangenheit auch die politischen Gremien des Kreistages Leer ausführlich befasst. Das Ergebnis der Beratungen ist: Die Gremien erkennen Osterfeuer als Form historisch überlieferter Brauchtumspflege an, geben aber auch eine Reihe von Hinweisen und Appellen an die Bürger im Kreisgebiet weiter. Sehr deutlich wird an die Vernunft der Betreiber von Osterfeuern appelliert und darauf hingewiesen, dass die jeweilige Stadt oder Gemeinde notfalls Regelungen durch eine Verordnung treffen muss, wenn ein vernünftiges Verfahren auf diesem Wege nicht erreicht werden könne.
Um das mögliche Brennmaterial zu reduzieren, hat der Landkreis im Kreisgebiet eine Strauchschnittabfuhr durchgeführt. Das eingesammelte Material wird im Kompostwerk Breinermoor zum hochwertigen "Leeraner Kompost" verarbeitet.
Für das Material, das nun noch als Osterfeuer verbrannt werden soll, hat die Kreisverwaltung alle zu beachtenden Hinweise in einem Merkblatt zusammengefasst. Es berücksichtigt alle Belange des Brandschutzes, des Tier-, Arten- und Naturschutzes sowie des Abfallrechts und kann über alle Stadt- und Gemeindeverwaltungen bezogen werden. Es ist auch im Internet unter www.landkreis-leer.de abrufbar.
Das Merkblatt weist darauf hin, dass nur pflanzliche Stoffe, wie Sträucher, Reisig und Äste, aber kein Haus- und Sperrmüll oder sonstige Abfälle, verbrannt werden dürfen. Das Brennmaterial darf nicht länger als 14 Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen werden, weil länger lagernde Reisighaufen in der Regel von Vögeln, kleinen Säugern und Amphibien als Nistort oder Versteck genutzt werden. Damit keine Tiere in den Flammen umkommen, ist das Brennmaterial am letzten Tag noch einmal umzuschichten. Damit dieses Umschichten nicht unnötig behindert wird, soll das Brennmaterial im Vorfeld auch nur zusammengetragen und erst am letzten Tag zum Verbrennen aufgeschichtet werden.
Nach den naturschutzrechtlichen Bestimmungen geschützte Teile von Natur und Landschaft sind als Brennplätze tabu. Von Gebäuden, Baum- und Buschbeständen sowie Wallhecken sind Mindestabstände einzuhalten. Die Verwendung von Flüssigbrennstoffen oder anderen Brennstoffen wie Altreifen sind unzulässig. Schließlich muss das Osterfeuer von einer verantwortlichen Person beaufsichtigt und kontrolliert werden. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein und die Reste der Brennstelle sind ordnungsgemäß innerhalb einer Woche zu beseitigen.
Die Kreisverwaltung appelliert an alle Betreiber von Osterfeuern, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll zu handeln, denn letztlich hänge davon auch die Akzeptanz zur Beibehaltung des Osterfeuerbrennens als Brauchtumspflege ab.
Redaktionshinweis: Das "Merkblatt Osterfeuer" erhalten Sie aus technischen Gründen separat.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer
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