Leer/Moormerland -Der Tierschutz sei gegenüber wirtschaftlichen Interessen keinesfalls hinten angestellt worden, als gegen einen Landwirt aus Neermoor trotz erheblicher Verstöße gegen das Tierschutzrecht nicht sofort ein generelles Tierhaltungsverbot verhängt worden sei. Das stellt die Kreisverwaltung in Leer vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion in einer Pressemitteilung fest. Dem Landwirt sei sofort eine weit gehende Verkleinerung seines Rinderbestandes aufgegeben worden. Das entspreche faktisch einem Teil-Tierhaltungsverbot. Es seien weitere Anordnungen im Sinne des Tierschutzes verfügt worden, deren Umsetzung durch engmaschige Kontrollen sichergestellt werde.
Ob weitergehend ein vollständiges Tierhaltungsverbot geboten und möglich sei, hänge vom Ergebnis der weiteren Ermittlungen ab.
Landrat Bernhard Bramlage sagte abschließend, dass die Kreisverwaltung die notwendigen Schritte kurzfristig und mit der gebotenen Konsequenz treffen werde. Aber einen Anspruch auf ein ordentliches Verfahren habe jeder. Bis dahin werde dem Schutz der noch auf dem Hof lebenden Tiere durch die bereits eingeleiteten Maßnahmen die nötige Aufmerksamkeit geschenkt.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer
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