Bocholt, 14. April 2003
Kein Tanz an den Kartagen
Fachbereich Öffentliche Ordnung führt Kontrollen durch
Bocholt (pd).
In der Karwoche sind ab Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 6.00 Uhr früh, Tanzveranstaltungen verboten. Darüber hinaus dürfen an Karfreitag ganztägig, also ab Mitternacht, keine musikalischen oder sonstigen Unterhaltungsveranstaltungen durchgeführt werden. Darauf weist der städtische Fachbereich für Öffentliche Ordnung hin.
Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz werden mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung wird entsprechende Kontrollen durchführen.