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Stolperfallen im Paragraphen-Dschungel
Borken - 09. April 2003. (wen). Dem Amtsschimmel zu Leibe rücken, will die Landesregierung. Bis zum Ende des Jahres sollen ein Viertel aller Erlasse und Verordnungen wegfallen. Die BZ fragte bei Rüdiger Middel, Erster Beigeordneter: Wo liegen die Stolperfallen im Paragraphen-Dschungel für die Stadtverwaltung?
Da ist etwa die jüngste Änderung des Erlasses zur "Ehrung bei Altes- und Ehejubiläen". Die Anweisungen dazu sind durchaus unverständlich und funktionieren nach dem Motto: In Ziffer X wird Satz Y gestrichen. Was für die städtischen Beamten den Nachteil hat, dass man das Ursprungsformular benötigt, um dann in mühevoller Kleinarbeit wieder einen kompletten Text zu schaffen. Da zu den Jubiläen Geldgeschenke gemacht werden, sei es natürlich nicht passend, wenn ein gut verdienender Chefarzt 50 Euro vom Regierungspräsidenten überwiesen bekommt. Deshalb soll die Gemeinde in ihrer Meldung an die Bezirksregierung die finanziellen Verhältnisse ausforschen, um festzustellen, dass Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. "Wir wurden jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir die Leute aber keineswegs fragen dürfen, wie dies in einigen Gemeinden peinlicherweise geschehen ist", sagt Middel.
Wie gut der Staat für seine Bürger sorgt, zeigt der Blick auf die Rasenmäherlärm-Verordnung. Diese füllt locker drei DIN-A-4-Seiten und klärt die Mitarbeiter des Ordnungsamtes über die tiefen Zusammenhänge zwischen Schnittbreite und Schallpegel auf.
Das Hundegesetz bringt es gar auf sieben Seiten. Das Halten von gefährlichen Hunden darf die Stadt nur erlauben, wenn der Besitzer diese auch sicher an der Leine führen können. Wie das überprüft werden soll? - bleibt Sache der Stadt.
Middel erinnert sich auch noch gut an die Prüfung des Personalamts durch das Finanzamt im Jahr 1999. Den Finanzbeamten waren die "zweckfreien Zuwendungen" an die Freiwillige Feuerwehr zur Kameradschaftspflege ins Auge gestochen. Mit einen "riesigen Personalaufwand" musste die Stadt dann auseinanderklamüsern, wann und in welcher Höhe Feuerwehrleute eine kleine Aufwandsentschädigung für ihre Unkosten bei Brandwachen oder Einsätzen bekommen hatten. Diese dürfen nämlich nur zu einem Drittel steuerfrei bleiben. Der tapfere Einsatz an der Beleg-Front hat sich für Finanzminister Eichel nicht gelohnt. Lediglich 3,35 Euro mussten nachgezahlt werden.
Sauer sind die Kommunen auch über ein Gesetz, das ihnen aus ihrer Sicht noch am 1. März vom Land aufgezwungen worden ist. Danach sind die Gemeinden zuständig bei Auftragsvergaben zu prüfen, ob Unternehmen nach Tarif bezahlen. "Das neue Gesetz verstößt gegen sämtliche Erklärungen, Ankündigungen und Versprechungen der Landesregierung, die mündlich und schriftlich ständig ankündigt und zusagen, dass bürokratische Vorschriften abgebaut werden sollen und finanzielle Entlastungen kommen werden", beschwert sich der Städte- und Gemeindebund. Der Verband empfiehlt den Kommunen sogar, die im Gesetz genannten Kontrollen und Sanktionen nicht zu praktizieren. "Es ist nicht Aufgabe der Kommunen, bei Dritten zu kontrollieren, ob diese ein von kommunaler Seite massiv abgelehntes Gesetz einhalten", rät der Verbands-Beigeordneter Dr. Schwarzmann den Kommunen.
Borkener Zeitung - 09. 04. 2003
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