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Leverkusen, 16. April 2003
Geflügelpest
Neue Schutzverordnungen
Stadt Leverkusen bittet alle Tierhalter ihre
Geflügelhaltungen beim Veterinäramt anzumelden
In den Niederlanden wurden inzwischen fast 200 Ausbrüche der Geflügelpest amtlich festgestellt. Rund 11 Millionen Tiere mussten getötet werden. Die klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Hühnern und anderen Geflügelarten (z.B. Enten, Gänsen, Puten, Wachteln, Tauben, Wildvögeln). Sie ist anzeigepflichtig. Das Virus wird durch direkten Tierkontakt, aber auch über die Luft übertragen, so dass sich eine Infektion rasch ausbreiten kann. Die Seuche kann aber auch durch indirekten Kontakt über Personen, Transportbehälter, Verpackungsmaterial, Ei-erkartons oder Einstreu übertragen werden. Der Erreger wird mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot ausgeschieden. Die meisten, wenn nicht alle Vogelarten, sind empfänglich für die Infektion. Bei Wildvögeln treten jedoch nur selten Erkrankungen auf. Auch die Hausgeflügelarten erkranken nicht gleich schwer. Besonders groß ist das Ansteckungsrisko bei Puten und Hühnern.
Die Krankheitssymptome sind Mattigkeit, Atemnot, Schwellungen der Kopfregion, Blaufärbung und Schwellung der Kopfanhänge, Durchfall, hohe Sterblichkeitsrate und bei Legehennen schlagartiger Abfall der Legeleistung. Manchmal sterben die Tiere ohne vorherige klinische Symptome.
Da sich die Geflügelpest in den Niederlanden immer weiter ausbreitet, hat sowohl das zuständige
nordrheinwestfälische Ministerium (Umweltministerium) als auch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft eine Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest erlassen.
Hühner- und Putenhalter sind bereits nach der Viehver-kehrs – Verordnung verpflichtet ihre Haltung dem Veteri-näramt anzuzeigen. Wer dies bisher versäumt hat, wird aufgefordert dies unverzüglich nachzuholen.
Mit den neuen Schutzverordnungen müssen nun in der Stadt Leverkusen auch alle Halter von Enten und Gänsen dem Fachbereich Veterinärmedizin der Stadt Leverkusen ihren Bestand anzeigen. Die Anzeige hat unter der Angabe des Namens des Tierhalters, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahr durchschnittlich von ihm gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, zu erfolgen.
Die Meldung kann per Fax unter der Telefon-Nr.:0214/406-3902 oder schriftlich an: Stadt Leverkusen, Fachbereich Veterinärmedizin, Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen, erfolgen. Gleichzeitig wird auf die Meldepflicht für Geflügelhalter in der Tierseuchenkasse hingewiesen:
Tierseuchenkasse, Nevinghof 6, 48147 Münster.
Bis auf weiteres ist die Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art verboten. Geflügel, mit Ausnahme von Eintagsküken und Bruteiern darf aus einem Bestand nur verbracht werden, wenn dieser 24 Stunden zuvor von einem Tierarzt untersucht worden ist und die Untersuchung keine Hinweise auf das Vorliegen der Klassischen Geflügelpest ergeben hat. Diese Untersuchung ist vom Tierarzt zu dokumentieren. Der Tierhalter hat dem Fachbereich Veterinärmedizin das Verbringen von Geflügel mindestens einen Werktag vorher anzuzeigen.
Die zum Transport benutzen Fahrzeuge sind unmittelbar vor und nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren.
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