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Leverkusen, 17. April 2003

Presseveröffentlichung über das Modernisierungsprogramm für das Land Nordrhein-Westfalen 2001 (ModR 2001)

Mittelzuteilung für das Jahr 2003

Die Stadt Leverkusen erhält aus dem Modernisierungs-programm des Landes für 2003 Fördermittel in Höhe von 1.645.000,00 €. Mit dem Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (ModR 2001) wird die Modernisierung (z. B. Barrierefreiheit für Behinderte, Schallschutz von Decken, Einbau von Trennwänden, Türen; Sanitär- und Elektroin-stallationen, etc. und Energieeinsparung (z. B. Dämmung des Daches, der Fassade, der Kellerdecke, Austausch der Fenster und Außentüren, Austausch des Brenners, etc.) für Altbauten gefördert. Antragsberechtigt sind Hauseigentümer, deren Wohngebäude vor 1970 bezugsfertig geworden sind. Es handelt sich bei der Förderung um keine Zuschüsse, sondern um zinslose Darlehen. Die Förderung von Mietwohnungen setzt voraus, dass nach Inanspruchnahme des Modernisierungsprogramms bestimmte Mietobergrenzen und im Falle von Neuvermietung Mieter mit Wohnberechtigungsscheine zu berücksichtigen sind (Sozialbindungen). Bei Selbstnutzung der Wohnung oder des Hauses sind bestimmte Einkommensgrenzen des sozialen Wohnungsbaus einzuhalten. Des Weiteren sind Wohnungsgrößen zu beachten. Die Förderung bei energieeinsparenden Maßnahmen bei Mehrfamilienhäusern setzt die Bündelung der Maßnahmen voraus, lediglich bei Ein- bis Zweifamilienhäusern sind mindestens drei Maßnahmen gebündelt durchzuführen. Maßnahmen der allgemeinen Instandsetzung werden nicht gefördert. Für Denkmäler sind Sonderregelungen zu beachten. Gefördert wird mit Darlehen bis zu 60% der als förderfähig anerkannten Modernisierungskosten. Die Darlehen sind 15 Jahre lang zinslos und mit 2 % jährlich zu tilgen. Danach beträgt die Verzinsung des Darlehens 6 % und die Tilgung 4 %. Ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % ist für die gesamte Laufzeit zu zahlen. Die gleichzeitige Förderung nach dem sogenannten KfW-Programm (Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau/Bundesprogramm) und die Verwendung von öko-logisch schädlichen und giftigen Baustoffen sind ausge-schlossen. Des Weiteren ist von Bedeutung, dass vor Erteilung einer Förderzusage mit den Maßnahmen nicht begonnen werden darf. Nicht förderschädlich ist das Einholen von Kostenvoranschlägen. Weitere Informationen und detaillierte Auskünfte erteilen: Stadt Leverkusen, Fachbereich Finanzen, Wohnungsbauförderung, Friedrich-Ebert-Platz 3, 51373 Leverkusen. Tel.-Nr. (0214) 406-6411 – Herr Krebs, Tel.-Nr. (02 14) 406-64 15 – Herr Odendahl – Technik, Fax-Nr. (02 14) 4 06 – 20 71. Ferner sind ebenfalls unter der Homepage des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.mswks.nrw.de Informationen erhältlich. Hier können auch die Richtlinien zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in NRW sowie Anträge als pdf-Datei heruntergeladen werden. Sollen Energieeinsparmaßnahmen ohne Sozialbindung gefördert werden, so stehen dafür zinsverbilligte Darlehen aus dem KfW-CO² - Gebäudesanierungsprogramm des Bundes zur Verfügung. Näheres ist hier unter der Homepage www.kfw.de zu erfahren.

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