Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 22. April 2003
Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeistersvom 22.04.2003

Einführung von Pauschalen zur Finanzierung von Kitas freier Träger

Die Verwaltung schlägt vor, Kindertageseinrichtungen freier Träger ab 2004 über so genannte "Pro-Platz-Pauschalen" zu finanzieren. Diese Pauschalen sollen die Kosten eines Kitaplatzes nach Abzug des Elternbeitrages und eines fünfprozentigen Träger-Eigenanteiles decken. Vorgesehen ist, die von freien Trägern ab dem 1. Januar 2004 übernommenen Kitas künftig ausschließlich über Pauschalen zu finanzieren. Kindertageseinrichtungen, die bereits in freier Trägerschaft sind oder bis 31.12.2003 von freien Trägern übernommen werden, soll ein Wahlrecht zwischen der bisherigen Finanzierungsform und den Pauschalen eingeräumt werden.

Mit der angestrebten Finanzierungsänderung sollen freie Träger Sicherheit bei der Finanzierung ihrer Kitas bekommen und einen Anreiz erhalten, kommunale Einrichtungen zu übernehmen. Außerdem kann damit der Verwaltungsaufwand verringert werden. Der Beschlussvorschlag steht im Mai auf der Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses sowie des Finanz- und Grundstücksausschusses. Der Stadtrat entscheidet voraussichtlich im Juni.

Öffentliches Interesse am Ausbau des Gübser Damms

Die Landeshauptstadt Magdeburg plant, den Gübser Damm auszubauen. Bei einer gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung durchgeführten Befragung hatten sich die Anlieger des Gübser Damms mehrheitlich gegen einen Ausbau de Straße ausgesprochen. Nach Auffassung der Stadtverwaltung erfordert jedoch die Verkehrssicherungspflicht einen Ausbau, da der derzeitige Zustand des Gübser Damms und die Anbindungen an die angrenzenden Straßen nicht den geltenden Anforderungen entsprechen. Geplant ist unter anderem, die Fahrbahn auf 5,50 Meter auszubauen sowie einen Gehweg und eine Entwässerungsmulde anzulegen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr entscheidet am 12. Juni, ob das öffentliche Interesse am Straßenausbau überwiegt und die Vorbereitungen für die Baumaßnahme getroffen werden können.

B-Plan "Bahnhofsvorplatz"

Der Bebauungsplan 237-1 "Bahnhofsvorplatz" soll erneut öffentlich ausgelegt werden. Der Stadtrat hatte im Februar 2003 die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen, um Rechtssicherheit für das dortig Großkino zu schaffen, da in dem Kerngebiet des B-Planes Vergnügungsstätten bislang ausgeschlossen waren und das Kino aufgrund neuer Rechtsprechung als Vergnügungsstätte gilt. Während der öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfes wurde eine Bauvoranfrage zur Zulässigkeit einer Großdiskothek im City Carré gestellt. Da dieses Vorhaben städtebaulich befürwortet wird, soll der Entwurf nach der öffentlichen Auslegung geändert und mit einer entsprechenden Ergänzung erneut ausgelegt werden. Nach Beratung in den Ausschüssen entscheidet der Stadtrat.

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
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