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Magdeburg, 06. Mai 2003
Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 06.05.2003

"Grüner Ring"

Die Verwaltung plant, den so genannten Grünen Ring zu einem städtebaulichen und touristischen Baustein zu entwickeln. Der Grüne Ring stellt das im Wesentlichen bereits vorhandene und die Innenstadt umschließende Grünflächen- und Straßensystem dar. Dazu gehören unter anderem der Klosterbergegarten, der Fürstenwall, die Elbuferpromenade, der Hohepfortewall mit der Kaserne Mark, der Nordpark, der Geschwister-Scholl-Park sowie die Kernfestungen Nordwest, West und Südwest. Ziel ist es, die einzelnen Bausteine systematisch zu erschließen und zu einer touristischen Attraktion zu verknüpfen. Dazu sollen die entsprechenden Wege beschildert sowie ein Informationssystem mit Hinweisen zur Geschichte und zu Sehenswürdigkeiten aufgebaut werden. Geplant sind außerdem Aussichtspunkte an der Künette, die Aufwertung der Glacis-Anlagen nördlich des Damaschkeplatzes und der Bau eines Geh- und Radweges im Bereich des ehemaligen Festungsgrabens zwischen der Maybachstraße und dem Zentralen Omnibusbahnhof.

Die Pläne zur Entwicklung des Grünen Ringes stehen in diesem Monat auf der Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse. Der Stadtrat entscheidet voraussichtlich am 3. Juli.

B-Plan "Lübecker Straße 122/123"

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 133-1.1 "Lübecker Straße 122/123" soll öffentlich ausgelegt werden. Ein Investor will auf der jetzigen Brache ein Selbstbedienungswarenhaus errichten. Der vorhabenbezogene B-Plan schafft dafür Baurecht. Nach Beratung in den zuständigen Ausschüssen entscheidet der Stadtrat.

B-Plan "Halberstädter Hof"

Die Anregungen und Hinweise von Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 354-6 "Halberstädter Hof", die während der öffentlichen Auslegung eingegangen waren, sind von der Verwaltung abgewogen worden. Der Stadtrat muss abschließend entscheiden, ob die vorliegenden Anregungen als Änderung im B-Plan berücksichtigt werden. Danach kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Das B-Plan-Gebiet ist ein Wohngebiet mit Einfamilienhäusern.

Umlegung eines B-Planes

Die Verwaltung schlägt vor, für den Bebauungsplan 165-4 "Am Neustädter Feld 88 bis 96" ein so genanntes Umlegungsverfahren anzuordnen. Damit sollen die im Geltungsbereich dieses B-Planes liegenden Grundstücke neu geordnet werden. Die Bemühungen der Eigentümer, die Grundstücke auf privater Ebene so zu ordnen, dass wirtschaftlich nutzbare Baugrundstücke entstehen, waren bisher ohne Erfolg. Ziel des B-Planes ist die Errichtung von Einfamilienhäusern in diesem Gebiet. Der Stadtrat entscheidet voraussichtlich am 3. Juli über die Anordnung des Verfahrens zur B-Plan-Umlegung.

Bei Rückfragen: Tel. 03 91/5 40 27 17

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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
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