Ermittlung von Fehlbelegerabgaben 2003
08.05.2003 | Herten
Mieter von öffentlich geförderten Wohnungen der Baujahre bis 1954 und ab 1974 bekommen Post von der Stadtverwaltung
Rund 1.800 Hertener Haushalte, die eine öffentlich geförderten Wohnungen gemietet haben, erhalten in diesen Tagen Post von der Stadt. Die Empfänger werden gebeten, Erfassungsunterlagen auszufüllen und einen Miet- und Verdienstnachweis einzureichen. Wenn das Einkommen dabei eine festgesetzte Höhe überschreitet, werden die Wohnungsinhaber nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Fehlbelegerabgaben zu leisten. Die Höhe ist einkommensabhängig gestaffelt. Mögliche Ausgleichszahlungen beginnen ab 1.1.2004.
Von den insgesamt rund 6.700 öffentlich geförderten Wohnungen in Herten werden in diesem Jahr zum einen alle Wohnungen geprüft, die bis zum Jahr 1954 gebaut worden sind und zum anderen Wohnungen, die ab 1974 mit öffentlicher Förderung errichtet wurden.
Bei Fragen, die sich beim Beantworten der Erfassungsunterlagen ergeben, leistet die Stadtverwaltung Herten, Rathaus, Zimmer 35, Telefon 02366-303353, gerne Hilfestellung.
Pressekontakt: Pressestelle, Norbert Johrendt, Telefon 02366-303551



