Bocholt, 14. Mai 2003
Bauausschuss gegen Supermarkt an Dingdener Straße
Neuer B-Plan SW 41 soll bestimmte Warensortimente ausschließen
Bocholt (pd).
Der Ausschuss für Planung und Bau sprach sich in seiner jüngsten Sitzung am 13. Mai gegen die Errichtung eines Supermarktes an der Dingdener Straße aus, indem er der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes zustimmte. Entsprechende Festsetzungen in einem neuen B-Plan SW 41 sollen sog. zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente, wie sie z.B. Supermärkte klassischerweise anbieten (Lebensmittel, Zeitschriften und Bücher, Bekleidung, Spielwaren etc.), ausschließen.
Auf dem Gelände an der Dingdener Straße stehen derzeit ein Küchenmarkt und ein Baumarkt. Die Immobilien Treuhand Gesellschaft (ITG) ist Eigentümerin des Geländes und hat einen Nuztungsänderungsantrag gestellt, weil sie auf dem Grundstück des Küchenmarktes einen rund 800 qm-großen Supermarkt plant.
Die Stadt befürchtet schädliche Auswirkungen auf umliegende Nahversorgungszentren und, wegen der Nähe zur B 67 n, insbesondere auf die Innenstadt. Deshalb will sie einen neuen Bebauungsplan aufstellen, der durch entsprechende Festsetzungen bestimmte Warensortimente kategorisch ausschließt. Mit der ITG führt die Stadt in dieser Sache eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Ob der neue Bebauungsplan SW 41, der Bezirks- und Bauausschuss passiert hat, verabschiedet wird, entscheidet am 21. Mai der Bocholter Stadtrat.