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Verwaltungsgericht Münster gibt der Stadt Recht
Gericht bestätigt die Unterbringung von Asylbewerbern im Gewerbegebiet Ost
Borken - 21. Mai 2003.
Das Verwaltungsgericht Münster hat am Donnerstag letzter Woche entschieden, den Antrag der Erbengemeinschaft Katzenski auf "Regelung der Vollziehung wegen einer baurechtlichen Nachbarstreitigkeit" abzulehnen. Der Antragsteller habe die Kosten des Verfahrens zu tragen. Wie bereits berichtet, hatte die Stadt im Gewerbegebiet Ost ein Haus gekauft, um dort Asylbewerber unterzubringen. Der Erbengemeinschaft wollte vor Gericht erreichen, dass ihr Widerspruch gegen die Baugenehmigung der Stadt für die Nutzungsänderung eines Geschäftswohnhauses in eine Asylbewerberunterkunft "aufschiebende Wirkung" erhalte. Dieses wurde vom Gericht in einer Eilentscheidung abgelehnt. Das Gericht führt in der schriftlichen Urteilsbegründung aus, dass die Unterbringung von Asylbewerbern im Gewerbegebiet gemäß den Bestimmungen der Baunutzungs-Verordnung als Anlage für soziale Zwecke ausnahmsweise zulässig sei. Zudem sehe das Gericht auch keinen Verstoß gegen das - nachbarschützende - Gebot des Rücksichtsnahme. Die antragstellende Erbengemeinschaft habe insbesondere keine nachteiligen Betriebseinschränkungen für ihren Speditionsbetrieb durch die heranrückende Nutzung als Übergangswohnheim zu befürchten. Auch greife der Einwand nicht, der Nachtbetrieb könnte Einschränkungen erfahren, so das Gericht. Der Richter konnte auch der Argumentation der Antragsteller nicht folgen, die Baugenehmigung sei nicht eindeutig in Hinblick auf die vorgesehene Nutzung als Übergangsheim. Abschließend geht das Gericht in seiner Urteilsbegründung ein, auf die Entfernung zwischen dem Grundstück der Antragsteller zum Asylbewerberheim: "Auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist unter anderem angesichts der Lage des Vorhabens auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Hohe Oststraße mit einem Abstand von mindestens 20 Metern von der Grundstücksgrenze des Antragstellergrundstückes ein Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften nicht erkennbar." Nach Auskunft des Stadtpressesprechers Bernd Kemper ist die ehemalige Betriebswohnung zwischenzeitlich mit zwei Asylbewerber-Familien mit insgesamt neun Personen belegt worden. Beschwerden habe es bisher in keiner Weise gegeben, so Kemper.
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