Die teuere Variante der Müllentsorgung - Bußgeld und Verwarnungsgeld
30.05.2003 | Herten
Warum tun manche Bürger so etwas?
Leider muss der Zentrale Betriebshof der Stadt Herten immer wieder widerrechtlich abgestellten Sperrmüll und Sonderabfälle vom Straßenrand oder aus Waldstücken abtransportieren. Manche Bürgerinnen oder Bürger entledigen sich ihres Hausrates auf diese verbotene Art und Weise. Die entstehenden Kosten gehen meist zu Lasten der Allgemeinheit: Die Hertener Einwohner zahlen dafür. Die Handlungsweise dieser Bürger ist nicht zu verstehen! Denn in der Stadt existiert - von der Restmülltonne bis zum Papierkorb - ein nahezu flächendeckendes System, mit dem man sich seinen Abfalls auf legale Art entledigen kann. Auch gibt es Sondertermine für die Entsorgung von Sperrmüll oder Sonderabfällen. Darüber hinaus nimmt der Recyclinghof kostenlos Abfälle entgegen. Dazu gehören Kühl- und Gefriergeräte, Elektrogeräte, Unterhaltungselektronik, Papier/ Verpackung, Eisenschrott und Altkleider. Grünabfälle und Sperrmüll werden bis zu einer Menge von einem Kubikmeter angenommen. Lediglich für die Abgabe von Hausmüll, Tapetenresten etc. wird bei Abgabe im Recyclinghof pro Sack eine Gebühr von 5 Euro fällig. Wenn jedoch ein Müllsünder bei der verbotenen Entsorgung seines Sperrmülls auf frischer Tat ertappt wird oder auf Grund von Hinweisen ausfindig gemacht werden kann, wird es teuer für ihn: 150 bis 50.000 Euro Bußgeld! Noch dazu kommen die Kosten für den Abtransport und die Entsorgung. Geahndet wird aber auch das Wegwerfen oder Zurücklassen von anderen Abfällen: Unter anderem das Wegwerfen von Flaschen oder Dosen, Verpackungsmaterial, Zurücklassen von Hundekot oder die Verunreinigungen durch das Füttern von wildlebenden Tieren. Der kommunale Ordnungsdienst (KOD) spricht Verwarnungsgelder bis 35 Euro aus, die direkt bezahlt werden müssen.
Pressekontakt: Pressestelle, Norbert Johrendt, Telefon 02366-303551



