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Väter kämpfen um Kinder

Borken - 30. Mai 2003.

Ein positiver Trend in Sachen "Väter" setzt sich sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Gesellschaft durch. "Eine gravierende Kehrtwende gab es gesetzlich 1998", so Gudrun Hellhammer vom Sozialen Dienst des Jugendamts. Generell haben Eltern nun nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht - ein Schritt auf die Väter zu.
Nichteheliche Kinder sind seit 1998 ehelichen gleichgestellt. Will heißen: Der Vater hat auch in diesem Fall Anrecht auf das gemeinsame Sorgerecht. Und die Kinder haben zum Beispiel Erbschaftsansprüche.

Ähnlich positiv sieht die Stadt Borken den Trend bei Unterhaltszahlungen. Von den Unterhaltsvorschussleistungen, die an die geschiedenen Frauen (Erziehungsberechtigte) und Kinder gehen und später von den Männern zurückgezahlt werden müssen, kämen 25 Prozent als Einnahmen wieder in die Kassen, so Karin Frerick von der Stadt Borken. Der Landesdurchschnitt liege bei nur 16 bis 20 Prozent. "Wir haben sicher auch deshalb 25 Prozent, weil die Leistungsfähigkeit der Väter hier noch gut ist", so Pressesprecher der Stadt Bernd Kemper.

Als "Anwalt des Kindes" weiß Unterhaltsbeistand Andreas Kaßner: Von 100 Prozent der geschiedenen Eltern regeln 80 Prozent die Unterhaltsfrage gütlich untereinander - ohne das Jugendamt. Die restlichen 20 Prozent - 280 Fälle - werden von Kaßner bearbeitet. "Von denen zahlen dann wiederum 50 Prozent nach Aufforderung", so Kemper zur positiven Bilanz. In lediglich rund 140 Fällen gebe es wirkliche Auseinandersetzungen. Verletzt ein Papi über Jahre schuldhaft die Unterhaltspflicht, dann begeht er eine Straftat, die mit einer Haftstrafe geahndet werden kann. Die Rechnung mit falschen Angaben zum Gehalt gehe nicht auf, so Kemper. Das Miteinander zwischen Geschiedenen habe sich insgesamt zunehmen verbessert, so Hellhammer.


Borkener Zeitung  (Katrin Schmidt)
- 30. 05. 2003


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