Bebauungspläne sind öffentlich einzusehen

10.06.2003 | Herten

Auslegung der Entwurfsunterlagen für Wohnbebauung auf bisherigen Spielflächen

Der Rat der Stadt Herten hat in seiner Sitzung am 28.05.2003 den Beschluss gefasst, die Änderungsentwürfe für folgende Bebauungspläne gem. § 3 Abs.2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen:

- Bebauungsplan Nr. 4 (W) "Herten-Westerholt, Sickelsmannskamp"
- Bebauungsplan Nr. 3 b (I) "Nördlich der Elper Straße"
- Bebauungsplan Nr. 17 c "Mühlenstraße"
- Bebauungsplan Nr. 121 "Kranzplatte Langenbochum, Teilbereich A"
- Bebauungsplan Nr. 5c "Herten-Süd, ehemaliges Gelände der Vestischen Straßenbahnen"

Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 23.06.2003 bis 22.07.2003 im Flur des 3. Obergeschosses (Haupteingang) des Rathauses der Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Straße 2, zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Anregungen können während dieser Zeit vorgebracht werden.

Auskünfte zu den Planunterlagen werden bei der Stadtentwicklung / Stadtplanung (Rathaus, 3. Obergeschoss, Zimmer 366) während der Öffnungszeiten erteilt und zwar zu folgenden Zeiten:

Montag bis Mittwoch 8:00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 17:30 Uhr
Freitag 8:00 - 12:30 Uhr

Zum Planungsziel:
Auf der Grundlage des in 2001 vom Rat der Stadt beschlossenen Konzeptes zur Neuordnung der Spielflächen in Herten werden unter Versorgungsaspekten verzichtbare Spielplätze einer Wohnbaunutzung zugeführt. Auf den Flächen ist die Errichtung von Familieneigenheimen vorgesehen. Dabei ist jeweils eine die bestehende Siedlungsstruktur ergänzende Bebauung geplant.

Pressekontakt: Pressestelle, Svenja Küchmeister, Telefon: 02366-303227