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Der Tierschutz verlangt andere Pferdehaltung

16. Juni 2003

Leer -Jahrzehnte war es üblich, Pferde anzubinden. Dass diese so genannte Ständerhaltung den Bedürfnissen der Pferde nicht genügend gerecht wurde, war wenig bekannt, obwohl manche Pferde sich aus Platzmangel selten hinlegten. Anbindehaltungen werden in Zukunft darum nur noch vorübergehend toleriert, etwa beim kurzfristigen Anbinden während eines Turniers oder bei tierärztlicher Behandlung. Darauf weist das Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer hin.

Denn Pferde haben nicht nur ein ausgeprägtes Bewegungsbedürfnis und wälzen sich gerne ausgiebig. Zu den Grundbedürfnissen des Pferdes zählt auch der Tiefschlaf in Seitenlage, wie man es häufig bei jüngeren Pferden beobachten kann. Wissenschaftliche Untersuchungen haben nach Mitteilung des Veterinäramtes belegt, dass die länger dauernde Anbindung von Pferden nicht dem Tierschutzgesetz entspricht. Die jüngste wissenschaftliche Studie der technischen Universität München in Verbindung mit den vom zuständigen Bundesministerium herausgegebenen "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" belegen dies. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass die Pferdehaltung spätestens bis Ende März 2004 nach den neuen Erkenntnissen umgestellt werden muss.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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