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Leverkusen, 26. Juni 2003

Aktualisierte Neuauflage: Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung

 

Die erste Auflage war nach 2 Monaten vergriffen: Das Frauenbüro der Stadt Leverkusen bietet ab sofort wieder die Broschüre „Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung bis 400 €“ an, um dem Informationsbedarf über diesen Arbeitsmarktbereich, gerade für Frauen, gerecht werden zu können.

 

Diese zweite Auflage ist von der Juristin Ria Sonntag vollkommen aktualisiert und überarbeitet worden und enthält neben rechtlichen Tipps und Informationen ausführliche Beispiele und Erläuterungen zu den gesetzlichen Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen oder Minijobs.

 

Genau vier Jahre nach der grundlegenden, umstrittenen Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse am 01.04.1999 wurden die Minijobs zum 01.04.2003 wiederum umgestaltet und die 1999 begonnen Veränderungen weitergeführt. Die wichtigsten Inhalte der Neuregelung sind:

 

* Anhebung des Grenzwerts auf 400 € im Monat

 

* Zulässigkeit eines Mini-Nebenjobs zu einer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit

 

* Wegfall der bürokratischen Steuerfreistellungsregelung

 

* Sonderregelungen für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ in Privathaushalten

 

* Neue Pauschalabgaben für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden über die  „Minijobzentrale“ der Bundesknappschaft abgewickelt

 

Die Broschüren sind ab Montag, 30. Juni, im städtischen  Frauenbüro im Rathaus, (Telefon vormittags

02 14/4 06-83 01), an allen städtischen Info-Stellen sowie in den Stadtbibliotheken in Wiesdorf und Opladen erhältlich.

 

 

 

 

 

 

 



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