Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 09. Juli 2003

Friedhofsgebühren steigen

Anonyme Bestattung von Tot- und Fehlgeburten möglich

Bocholt (pd).

Die Friedhofsgebühren in Bocholt steigen nach dem Willen des Haupt- und Finanzausschusses ab dem 1. August 2003.

Der Grund: Der sog. Kostendeckungsgrad, also der Anteil der durch Gebühren gedeckten Friedhofskosten, soll auf 67 % (2003) bzw. 70 % (2004) erhöht werden, nachdem er in den vergangenen Jahren stetig bis auf rund 60 % gesunken war (2002). Beschließen muss am 23. Juli der Stadtrat.

Die höchsten Kostensteigerungen:

  • Die Benutzung der Trauerhalle kostet künftig 50 Euro (+ 85,2 %)
  • Die Benutzung der Leichenkammer bis zur Bestattung für die Aufbewahrung einer Leiche kostet 103 Euro (+ 25,6%)
  • Die Benutzung der Leichenkammer bis zur Bestattung für die Aufbewahrung einer Urne kostet 40 Euro (+ 25%)
  • Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen erhöhen sich um rund 10 %

Zuletzt waren die Gebühren in den Jahren 1998 bzw. 2000 (Reihengräber / anonyme Gräber) erhöht worden.

Außerdem soll am Haupt-Friedhof an der Blücherstraße die gebührenfreie anonyme Bestattung von Tot- und Fehlgeburten ermöglicht werden. Wie Christel Feldhaar (CDU) ferner mitteilte, haben sich Bocholter Bestattungsunternehmer bereit erklärt, einen kostenlosen Sarg zur Verfügung zu stellen. Das St.-Agnes Hospital stifte außerdem einen Gedenkstein.
Ein speziell hergerichtetes Reihengrabfeld war vor wenigen Wochen bereits eingeweiht worden.