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Leverkusen, 24. Juli 2003

Förderung Kommunale Entwicklungshilfe

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt auch in diesem Jahr der Stadt Leverkusen Fördermittel für kommunale Projekte der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung.

 

Interessierte Initiativen, Schulen und örtliche Vereine haben die Möglichkeit sich bis zum 01. September mit einem formlosen Antrag an das Büro des Oberbürgermeisters zu wenden:

 

Stadtverwaltung Leverkusen

Oberbürgermeister, Rat und Bezirke

Postfach 10 11 40

51311 Leverkusen

 

Die Zuweisung des Landes, in Höhe von 33.452 €, setzt sich aus einem Pauschalbetrag von 0,20 € pro Einwohner zusammen.

 

Die Fördermittel sollen, wie in den Vorjahren, unter nachfolgenden Bedingungen an die Initiativen weitergeleitet werden:

 

-     Die Projekte dienen der Entwicklungszusammenarbeit mit der „Dritten Welt“.

 

-     Sie erfolgen im Rahmen einer Partnerschaft oder auf Dauer angelegten Beziehung.

 

-     Sie beziehen sich auf Gegenstände, die nach hiesigem Rechtsverständnis Angelegenheiten der Gemeinde sind.

 

-     Bei der Bewertung werden die Zahl der beteiligten Bürgerinnen und Bürger sowie deren Eigenleistung berücksichtigt.

 

-     Auch Konzepte und Maßnahmen zur Verwirklichung der „Lokalen Agenda 21“ sind förderungsfähig, wenn sie einen Bezug zur kommunalen Entwicklungszusammenarbeit haben.

 

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Zahl der eingereichten Anträge.

 

 

 

 

 

 

 



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