Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 12. August 2003

Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters

Magdeburg.

Elbebahnhof - Flächen werden neu geordnet

Für das Gebiet des ehemaligen Elbebahnhofes schlägt die Verwaltung ein Umlegungsverfahren vor, um die Flächenaufteilung neu zu ordnen und nachfolgend neue Nutzungen zu ermöglichen. Das Gebiet des Elbebahnhofes ist nach der Nutzungsaufgabe als Bahnfläche und Entwidmung durch das Eisenbahn-Bundesamt wieder in die Planungshoheit der Landeshauptstadt Magdeburg übergegangen. Durch seine Lage zwischen dem südlichen Stadtzentrum und dem Elbufer ist es ein Gebiet mit besonderem städtebaulichen Potential. Die Flächen befinden sich im Eigentum verschiedener eigenständig handelnder Unternehmensbereiche mit teilweise unterschiedlichen Interessen. Daneben gibt es städtische Flächen sowie Flächen anderer Eigentümer. Um die Realisierung des B-Planes zu unterstützen bzw. zu ermöglichen, ist aus Sicht der Verwaltung eine Bodenordnung notwendig. Nach Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr muss der Stadtrat über die Anordnung eines Umlegungsverfahrens entscheiden. Für die Einleitung und Durchführung des Verfahrens sowie die genaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist der Umlegungsausschuss zuständig.

 

B-Plan "Lerchenwuhne"

Die Verwaltung hat die während der öffentlichen Auslegung des geänderten Bebauungsplanes Nr. 111-3 "Lerchenwuhne" eingegangenen Anregungen und Bedenken abgewogen und schlägt dem Stadtrat vor, den Hinweisen teilweise zu folgen. Der Stadtrat entscheidet darüber voraussichtlich im Oktober. Nach Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung kann der B-Plan als Satzung beschlossen werden.

Auf dem Gelände westlich der Lerchenwuhne sollen Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser entstehen. Die dort vorhandenen Gärten bleiben erhalten.

 

 

 

B-Plan "Forsthausstraße"

Für das Gebiet beiderseitig der Fortshausstraße in Rothensee soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Erfordernis resultiert zum einen aus dem Stadtumbaukonzept. Nach dem vorgesehenen zumindest teilweisen Rückbau von Plattenbauten ist für die Nachnutzung der Grundstücke die städtebauliche Ordnung und Entwicklung nur durch Aufstellung eines Bebauungsplanes zu sichern. Insbesondere soll so die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung der Ortslage Rothensee gesichert werden. Das Maß der Bebauung und die Bauweise zukünftiger Bebauung sollen an die Siedlungsstruktur der alten Dorflage angeglichen werden. Der durch den gravierenden Leerstand der Geschosswohnungsbauten hervorgerufene Rückgang der Bevölkerungszahlen im Ortsteil Rothensee soll aufgehalten werden. Mittel- bis langfristig soll durch die Ausweisung neuer Bauflächen nach dem Abbruch von Plattenbauten in Kombination mit Sanierung und Rückbau eine solche Einwohnerentwicklung in der Ortslage gesichert werden, die auch den Bestand von Dienstleistungsgewerbe, Einzelhandel und sozialer Infrastruktur garantiert und damit den Erhalt der Ortslage Rothensee als lebenswerten Wohnstandort inmitten des ansonsten in diesem Stadtteil dominierenden Gewerbes.

Über die Aufstellung des Bebauungsplanes entscheidet der Stadtrat voraussichtlich im Oktober.

 

 

 

Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69

 

 

 

 

 

 

 




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Stadt Magdeburg
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