Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 01. September 2003
"Finanzreform des Bundes bringt Mehrbelastung für Kommunen!"
OB Trümper an Magdeburger Bundestagsabgeordnete

Magdeburg.

"Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Gewerbesteuer stehen die Kommunen schlechter da als vorher." Darauf hat Magdeburgs Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper die Bundestagsabgeordneten seiner Stadt in einem Schreiben aufmerksam gemacht. Das Stadtoberhaupt bittet die Bundestagsabgeordneten, ihren politischen Einfluss geltend zu machen, damit den Kommunen wieder eine aufgabengerechte Finanzausstattung zuteil wird.

Das Bundesministerium der Finanzen musste inzwischen Fehler bei der Berechnung der Auswirkungen der vorgesehenen Gesetzesänderungen einräumen, die die bislang behaupteten Entlastungen für die Kommunen deutlich abschmelzen (siehe dazu gemeinsame Presse-Information der kommunalen Spitzenverbände vom 1.09.2003)

Hier der Wortlaut des Briefes an die Bundestagsabgeordneten:

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Gewerbesteuer und mit dem sogenannten Hartz IV-Gesetz ihr Konzept zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe vorgelegt. Wegen der existentiellen Bedeutung dieser Gesetzgebungsvorhaben für die weitere finanzielle Entwicklung der Landeshauptstadt Magdeburg wende ich mich mit diesem Schreiben an Sie.

Die deutschen Kommunen befinden sich in der schwersten Finanzkrise der Nachkriegszeit. Allein für das Haushaltsjahr 2003 wird mit einem negativen Finanzierungssaldo von ca. 10. Milliarden Euro gerechnet. Darin sind die in den vergangenen Jahren aufgetürmten Haushaltsdefizite noch nicht enthalten. Auch die Landeshauptstadt Magdeburg ist Opfer dieser krisenhaften Entwicklung und verzeichnet im Haushaltsplan 2003 ein Defizit in Höhe von über 49 Mio. Euro.

Die Ursachen für diese katastrophale Entwicklung liegen vor allem in den drastisch rückläufigen Einnahmen aus der Gewerbesteuer und in den explosionsartig gestiegenen Sozialausgaben. Die wichtigste kommunale Einnahmequelle verzeichnet seit dem Jahr 2001 einen nicht für möglich gehaltenen Niedergang. Maßgeblich hierfür sind nicht allein konjunkturelle Probleme, sondern vor allem die Gestaltbarkeit der Gewerbesteuer vor allem für große Kapitalgesellschaften. Auch in dieser Hinsicht steht die Landeshauptstadt Magdeburg nur als ein Beispiel für die Entwicklung in einer Vielzahl deutscher Städte.

Die Städte und Gemeinden haben jahrelang dafür gekämpft, dass es endlich zu einer Gemeindefinanzreform kommt, die den Städten wieder eine aufgabengerechte Finanzausstattung bringt und damit ihre Handlungsfähigkeit wieder herstellt. Die von der Bundesregierung eingesetzte Gemeindefinanzreformkommission hat gute Ergebnisse erarbeitet, von denen aber in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung kaum noch etwas übrig ist.

Regierungsentwurf: Statt Gewerbesteuerreform Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform

  • Es ist vorgesehen, die Gewerbesteuer zu einer reinen Gewinnsteuer zu machen. Damit ist sie noch wesentlich gestaltbarer, als die Gewerbesteuer in ihrer gegenwärtigen Form. Unsere wichtigste Einnahmequelle wird vollends unplanbar.

  • Durch die Umwandlung in eine reine Gewinnsteuer steigt das Risiko, dass die neue "Gemeindewirtschaftssteuer" verfassungsrechtlich ins Wanken gerät, da sie sich in ihrer Bemessungsgrundlage nicht mehr wesentlich von der Einkommensteuer einerseits und der Körperschaftssteuer andererseits unterscheidet. Diese massive Bedrohung der wichtigsten kommunalen Einnahmequelle wird augenscheinlich in Kauf genommen.

  • Die neue Gemeindewirtschaftssteuer ist mittelstandsfeindlich und begünstigt abermals große Kapitalgesellschaften. Während Gewerbetreibende und Freiberufler je nach zu versteuerndem Einkommen und örtlichem Hebesatz z. T. massive Mehrbelastungen zu verzeichnen haben, wird Kapitalgesellschaften eine Steuerentlastung zwischen 3,5 und 4,5 % zugebilligt. Während Kapitalgesellschaften nach geltendem Recht zu 62 % am Gewerbesteueraufkommen beteiligt sind, wären sie dies nach dem Regierungsentwurf nur noch zu 44 %.

  • Die Berechnungen des Finanzministeriums bezüglich der Wirkungen auf das Gewerbesteueraufkommen sind nicht nachvollziehbar. Die Verluste aus dem Wegfall der Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag scheinen erkennbar zu niedrig, die Gewinne aus der Besteuerung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung hingegen weit übertrieben, zumal die Umgehung auch hier leicht möglich sein wird.

  • Als gesicherte Einnahme kann nach diesem Gesetzentwurf nur der höhere Umsatzsteueranteil von 1, 8 Mrd € gelten. Dem steht eine dann noch unkalkulierbarere Gemeindewirtschaftssteuer gegenüber.

  • Ein Mehraufkommen nach dem Gesetzesentwurf wird deswegen noch nicht einmal ausreichen, um die erhöhten Belastungen aus der vorgezogenen Steuerreform zu kompensieren.

Zusammenfassend muss man sagen :

  • Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beschädigt die Gewerbesteuer in der Substanz und in der Ertragskraft.
  • Die Kommunen stünden nach Verabschiedung dieses Gesetzes schlechter da als vorher.

Die kommunalen Spitzenverbände haben ein Modell zur Reform der Gewerbesteuer vorgelegt, das eine deutliche, parteiübergreifende Mehrheit in der Gemeindefinanzreformkommission gefunden hat. Diejenigen Unternehmen, die heute Gewerbesteuer zahlen, können maßvolle Entlas-tungen erwarten. Eine Vielzahl von Gewerbetreibenden und freiberuflichen Unternehmen werden mit sehr maßvollen Belastungen zur Gewerbesteuer herangezogen. Zur nähren Erläuterung des Kommunalmodells stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe : Statt Entlastungen für die Kommunen - ein Geschäft für den Bund

Auch die Konzepte zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe lassen befürchten, dass sie nicht zu der wiederholt angekündigten Entlastung der Kommunen führen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die Städte am Ende sogar zusätzliche Belastungen erfahren. Das Finanzierungstableau des Hartz IV-Gesetzes weist aus, dass der Bund ab 2007 10,2 Mrd. € höhere Umsatzsteueranteile zunächst zu Lasten der Länder für die Einführung des neuen Leistungsrechts erwartet. Er geht weiter davon aus, dass sich die Länder von diesen 10,2 Mrd. € Umsatzsteueranteilsverluste 7,8 Mrd. € bei den Kommunen wiederholen.

Darüber hinaus wird mit dem Hartz IV-Gesetz der Wohngeldanspruch für alle Transferleistungsempfänger gestrichen. Daraus sollen den Kommunen nach Schätzung des Bundes 1,3 Mrd. € Belastungen für Wohnungshilfen für Sozialhilfeempfänger entstehen. In der Summe rechnet der Bund ab 2007 mit Mehrbelastungen der Kommunen im neuen Leistungsrecht von 9,1 Mrd. €. Dem stellt der Bund Bruttoentlastungen der Kommunen durch die Übernahme der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger und ihrer Familien in das neue Leistungsrecht in Höhe von 11,6 Mrd. € gegenüber. 11,6 Mrd. € Entlastung abzüglich 9,1 Mrd. € Neubelastung der Kommunen ergeben in der Rechnung des Bundes 2,5 Mrd. € Nettoentlastung für die Kommunen. Diese Zahl ist mit Sicherheit falsch. Die Bruttoentlastung der Kommunen beträgt nach eigenen Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit im Rahmen der Gemeindefinanzreformkommission nicht 11,6 Mrd. € sondern 10,6 Mrd. €. In den bisherigen Ausgaben der Kommunen für arbeitslose Sozialhilfeempfänger in Höhe von 11,6 Mrd. € stecken nämlich 1 Mrd. € Drittmittel der Länder, der Bundesanstalt für Arbeit und der EU. Sie sind also nicht bei den Kommunen, sondern bei diesen Financiers der Drittmittel zu verbuchen. Es bleiben 10,6 Mrd. € Bruttoentlastung.

Im Zuge der Überführung von ca. 1 Mio. erwerbsfähiger Sozialhilfeempfänger und 1,7 Mio. Arbeitslosenhilfeempfänger in das neue Leistungsrecht ist unabwendbar damit zu rechnen, dass möglicherweise mehrere 100.000 Personen den Attest der Erwerbsfähigkeit und damit den Anspruch auf die bundesfinanzierte Leistung "Arbeitslosengeld II" nicht erhalten. Sie fallen dann neu in die Verantwortung der Sozialhilfe. Wir schätzen die daraus resultierende Neubelastung der Sozialhilfe auf mindestens 1,2 Mrd. €. Diese Neubelastung der Sozialhilfe berücksichtigt der Bund nicht. Zieht man entsprechend 1,2 Mrd. € Mehrbelastung von der o. g. Bruttoentlastungssumme von 10,6 Mrd. € ab, erhält man eine Entlastungssumme der Kommunen von 9,4 Mrd. €; abzüglich der vom Bund selbst veranschlagten Mehrbelastung der Kommunen durch die Mitfinanzierung des neuen Leistungsrechts in Höhe von 9,1 Mrd. € bleiben den Kommunen im besten Fall 0,3 Mrd. €.


Wenn die Länder mehr als 7,8 Mrd. € ihrer 10,2 Mrd. € Umsatzsteuerverluste bei den Kommunen refinanzieren, oder wenn die Überweisung ausgemusterter, zukünftig nicht mehr als erwerbsfähig geltender Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfänger mehr als 1,2 Mrd. € kostet, haben die Kommunen nicht nur keinen Entlastungseffekt sondern ihre Entlastungen überschießende neue Belastungen. Diese Gefahr ist umso größer, als der Bund vergessen hat, bei seiner Rechnung der Entlastung der Kommunen mitzuberechnen, dass die neuen Beratungs- und Betreuungsleistungen im Rahmen der neu zu gründenden Jobcenter im Wesentlichen von den Kommunen gestellt werden müssen. Der Deutsche Städtetag schätzt die Mehrbelastungen im Vollausbau dieser Beratungs- und Betreuungsdienste auf ca. 1 Mrd. €. Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass die fiktiven Entlastungseffekte der Kommunen mit 1,5 Mrd. € durch Verpflichtung zum Ausbau von Ganztagsbetreuungsplätzen für unter Dreijährige belastet sind.


Im Ergebnis ist bei der Realisierung des Finanzierungsplanes des Bundes für das neue Leistungsrecht eine Entlastung der Kommunen in der Sozialhilfe nicht zu erwarten. Vielmehr drohen neue Belastungen für die Kommunen als Träger der Sozialhilfe. Dem gegenüber sieht der Bund für sich selbst Nettoentlastungen im Rahmen der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in der Größenordnung von 3 Mrd. € jährlich vor.

Es führt kein Weg an der zusammenfassenden Bewertung vorbei, dass die Vorschläge der Bundesregierung nicht zu einer Verbesserung, sondern zu einer weiteren Zuspitzung, wenn nicht gar Verschlechterung, unserer kommunalen Finanzlage führen werden. Das Präsidium des Deutschen Städtetages ist in einem parteiübergreifenden Konsens einhellig zu dieser Bewertung gekommen, wie sie dem beiliegenden Beschluss vom 8. August 2003 entnehmen können.


Die kommunale Infrastruktur in den deutschen Städten, auch in der Landeshauptstadt Magdeburg befindet sich in akuter Gefahr. Ich fühle mich deswegen verpflichtet, Sie eindringlich zu bitten, Ihren Einfluss im Interesse Ihrer Heimatstadt geltend zu machen, damit die vorgelegten Gesetzesentwürfe nicht Realität werden. Die Alternativen aus kommunaler Sicht liegen in den Ergebnissen der Gemeindefinanzreformkommission.

Wegen der hohen Bedeutung dieses Themas für die Landeshauptstadt Magdeburg habe ich den Inhalt meines Schreibens den Medien zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Lutz Trümper

Oberbürgermeister



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
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