Allgemeinverfügung soll Spielplatz-Streit schlichten
Magdeburg.
Um die Konflikte zwischen Anwohnern und Nutzern des Spielplatzes im Wohngebiet Saures Tal zu entschärfen, hat die Stadt jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Nutzung des Spielplatzes ist nur noch zwischen 8.00 und 20.00 Uhr erlaubt, außerhalb dieser Zeit ist der Aufenthalt auf der kommunalen Spielfläche untersagt. Die Regelung trat bereits am Freitag vergangener Woche in Kraft.
"Mit der Einführung von Öffnungszeiten wollen wir dem Ruhebedürfnis der unmittelbaren Anwohner entgegen kommen, die sich mehrfach über Lärm in den Abendstunden beschwert hatten", begründet Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung, Holger Platz, die Regelung. "Wir gehen davon aus, dass die üblichen Nutzer solcher Spielplätze wie im Sauren Tal - also Kinder bis 14 Jahre - sich dort nach 20.00 Uhr nicht mehr aufhalten. Mit der Regelung wollen wir zudem den unsachgemäßen Gebrauch der Spielgeräte - in der Vergangenheit eine Ursache der Beschwerden - unterbinden."
Der Spielplatz im Wohngebiet Saures Tal führte in den zurück liegenden Monaten mehrfach zu Beschwerden von Anwohnern und war im August auch Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr.
Zwischen 1. Januar 2003 und 22. Juli 2003 verursachte die Benutzung des Spielplatz in 31 Fällen polizeiliche Einsätze des Reviers West. Anlass dieser Einsätze waren Anrufe von Anwohnern, die sich über den vom Spielplatz ausgehenden Lärm beschwerten. Von diesen Einsätzen fanden drei zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und 22 nach 20 Uhr statt. In den späten Abendstunden stellten die Ordnungshüter in drei Fällen fest, dass auf dem Spielplatz alkoholische Getränke konsumiert wurden, einmal wurden Holzreste in dem Tunnelelement in Brand gesetzt und in zwei Fällen fuhren Jugendliche mit Krafträdern auf dem Spielplatz.
Daneben liegen der Stadt die Beschwerden zweier Familien vor. Hauptgrund dieser Beschwerden ist die Lärmbelästigung nach 20:00 Uhr, die meist durch das zweckwidrige Benutzen der Spielgeräte (lautstarkes Bearbeiten mit Hölzern und Steinen) verursacht wird.
"Ich habe mich entschieden, die Nutzung des Spielplatzes auf den Zeitraum von 8:00 bis 20:00 Uhr zu beschränken, weil die meisten Einsätze der Polizei nach 20:00 Uhr erfolgten und ich in der zeitlichen Beschränkung das mildeste Mittel sehe", begründet der zuständige Beigeordnete. "Bei meiner Entscheidung berücksichtige ich das Interesse der Kinder und Jugendlichen an einem ausgelassenen Spielen, was zwangsläufig mit altersgemäßen Lautäußerungen verbunden ist, als auch das Interesse der Nachbarschaft, nach der Arbeit und an den Wochenenden auf dem eigenen Grundstück ein gewisses Maß an Ruhe zu finden."
Der Spielplatz und seine Spielgeräte dienen grundsätzlich Kindern und Jugendlichen, die - geordnete Familienverhältnisse vorausgesetzt - nach 20:00 Uhr nicht mehr "auf der Straße" zu beobachten sind und auch vor 8:00 Uhr nicht von ihren Eltern zum Spielen nach draußen geschickt werden. Insofern ist die Nutzung des Platzes und der Spielgeräte durch Kinder und Jugendliche entsprechend der Art und Ausgestaltung bis 20:00 Uhr als bestimmungsgemäßer Gebrauch zu bewerten. Soweit die Nutzung des Spielplatzes und der Spielgeräte unter den bestimmungsgemäßen Gebrauch fallen, unterliegen die Anwohner einem besonderen Toleranzgebot.
Eine Beschränkung der Nutzungszeiten trifft im Grunde nicht die Kinder und Jugendlichen, für die der Spielplatz gedacht ist. Insofern ist das Verbot des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen nach 20:00 Uhr verhältnismäßig.
Mit Blick auf das besondere Toleranzgebot der Anwohner verzichtet die Stadt darauf, die Nutzung des Spielplatzes in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zu untersagen. Stadtordnungsdienst und Polizei werden die Einhaltung der Aufenthaltsregelung und des Alkoholverbots, das ebenfalls im August in Kraft getreten ist, kontrollieren. "Bei Verstößen können wir Platzverweise aussprechen oder Verwarngelder erheben", nennt Holger Platz die Konsequenzen für diejenigen, die sich nicht an die Spielregeln halten.
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