Bocholt, 04. September 2003
343 Personen bekommen Grundsicherung
Bocholts Ausschuss für Soziales und Wohnungsbauförderung zieht erste Bilanz
Bocholt (pd).
Nach Umsetzung des neuen Grundsicherungsgesetzes (GsiG) zieht Bocholt eine erste Bilanz: Im Juli erhielten 343 Personen Leistungen nach dem neuen Gesetz, das die "verschämte Altersarmut" beseitigen soll. Der Frauenanteil ist mit rund 65 % fast doppelt so hoch wie der Anteil der Männer.
100 Personen von den 343 haben vorher Sozialhilfe bezogen und bekommen nun ausschließlich Grundsicherungsleistungen; weitere 64 Personen, die ebenfalls zuvor im Sozialhilfebezug standen, bekommen neben der Grundsicherung noch ergänzende Sozialhilfe. Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe, so dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden, sofern nicht ein bestimmter Sockelbetrag an jährlichem Einkommen überschritten wird. Die Zielrichtung des Gesetzgebers bei der Grundsicherung, nämlich die sog. "verschämte Armut" im Alter zu beseitigen, sei grundsätzlich positiv zu werten, wie Fachbereichsleiter Franz-Josef Tacke sagte. "Aber das Gesetz ist etwas schlampig umgesetzt worden." Grund: Einmalige Beihilfen und Zuschüsse für eine gesonderte Ernährung werden weiterhin aus dem Topf der Sozialhilfe gezahlt und sind nicht im Leistungskatalog des GsiG enthalten. Im Klartext: Ergänzende Sozialhilfe muss beantragt werden. Träger der Grundsicherung ist der Kreis Borken, der die Abwicklung auf die einzelnen Gemeinden delegiert. Mit Stand vom 30. Juni erhielten im gesamten Kreisgebiet 1.896 Menschen Leistungen nach dem GSiG. Informationen und Ansprechpartner über die Themen Grundsicherung und Sozialhilfe sind online abrufbar im Bürgerservice unter