Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 05. September 2003
71. (III) Sitzung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg
Nachrichten aus dem öffentlichen Teil der Sitzung

Magdeburg.

Begegnungsstätte Alt Olvenstedt geht ans DRK

Das Bürgerhaus Alt-Olvenstedt, das im Herbst fertig gestellt wird, wird künftig durch den DRK Stadtverband Magdeburg betrieben. Er wird dort ein Generationen übergreifendes Angebot für die Bewohner des Stadtteiles unterbreiten. Das Gebäude und das Grundstück werden dem DRK dafür für 5 Jahre unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Der Stadtrat beauftragte den Oberbürgermeister, einen entsprechenden Nutzungsvertrag mit dem DRK abzuschließen.

 

Jahresabschluss 2002 der SWM

Der Stadtrat nahm den Jahresabschluss 2002 der Städtischen Werke Magdeburg GmbH (SWM) zur Kenntnis. Die Bilanz wurde zuvor von unabhängigen Wirtschaftsrevisoren geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Gesellschaftervertreter der Landeshauptstadt Magdeburg wurden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der SWM den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 498,1 Millionen Euro und einem Jahresüberschuss von 14,4 Millionen festzustellen, den Überschuss an die Gesellschafter auszuschütten und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

 

Änderung des Gesellschaftervertrages der KID GmbH

Der Stadtrat wies die Gesellschaftervertreter der Stadt an, in der Gesellschafterversammlung einer Änderung des Gesellschaftervertrages, der die Prüfungsbefugnisse regelt, zuzustimmen. Außerdem wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Gesellschafterverträge dahingehend zu prüfen, ob sie den gesetzlichen Regelungen zur Prüfung entsprechen.

 

Entschuldung der Flughafen Magdeburg GmbH

Der Stadtrat stimmte mehrheitlich zu, der Flughafen Magdeburg GmbH zur Ablösung eines Darlehens 850.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Das Geld wird aus den Mitteln, die im Haushalt für den Kauf von Grundstücken zur Flugplatzerweiterung eingestellt sind, bereit gestellt. Der Stadtrat wies die Gesellschaftervertreter an, in den Gremien entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

Entlastung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse

Der Stadtrat beschloss die Entlastung des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Magdeburg für das Geschäftsjahr 2002. Der Ausschüttungsbetrag des Bilanzgewinnes fließt in die Kaiser-Otto-Stiftung.

 

Schließung kommunaler Jugendeinrichtungen

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hatte der Stadtrat bereits im April beschlossen, die Mittel für Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (KJFE) in kommunaler und freier Trägerschaft zu reduzieren. Zur Umsetzung dieses Beschlusses stimmte der Stadtrat jetzt zu, die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in der

  • KJFE Klosterwuhne 14

  • KJFE Neustädter Feld (Othrichstraße 30) und

  • KJFE Camillo (Johannes-Göderitz-Straße 98) zum 1. Januar 2004 zu schließen.

Die KJFE Reform (Otto-Baer-Straße 85) wird ab Januar 2004 von den Jugendlichen selbst verwaltet. Die "Weiberkiste" in Olvenstedt (Bruno-Beye-Ring 49) zieht zum Jahresbeginn 2004 in den Weizengrund um, wird dort aber als eigenständige Einrichtung neben der KJFE Weizengrund weiterbestehen.

In Salbke sollen die Freizeitangebote für Kinder und Jugendlich ab Januar kommenden Jahres aus dem Hort herausgelöst werden. Das Haus am Thieberg wird dann eine selbständige KJFE beherbergen. Dazu wird eine Erzieherstelle aus der KJFE Reform umgesetzt.

 

Jahresabschluss des SAM 2002

Der Stadtrat stellte den Jahresabschluss 2002 für den Städtischen Abwasserbetrieb Magdeburg fest. Der Jahresverlust in Höhe von 4 Mio. Euro wird aus der Rücklage ausgeglichen. Dem Betriebsleiter wurde Entlastung erteilt.

 

Erhaltungssatzung für

Otto-Richter-Straße in Sudenburg

Der Stadtrat stimmte mehrheitlich dem Erlass einer Erhaltungssatzung für die Otto-Richter-Straße in sudenburg zu.

Mit einer Erhaltungssatzung für die Otto-Richter-Straße in Sudenburg will die Landeshauptstadt Magdeburg einen weiteren Bereich mit wertvoller städtebaulicher Gestalt bewahren. Damit soll der individuelle bauliche Charakter der Straße erhalten werden. Die aus drei- und viergeschossigen Häusern bestehende Wohnsiedlung entlang der Otto-Richter-Straße wurde zwischen 1904 und 1916 in vier Teilabschnitten errichtet. Unter der Leitung von Bruno Taut erhielt 1920/21 der südliche Teil der damals schlichten Putzfassaden durch den Architekten Carl Krayl einen bunten, expressionistisch geprägten Farbanstrich, der 1999 an den Westfassaden rekonstruiert wurde. Die Fassaden einschließlich der Farbanstriche sowie die Fenster, Eingangstüren, Dächer und erhaltenswerte Details der Straßen und Freianlagen stehen unter Denkmalschutz.

Die vom Stadtplanungsamt erarbeitete Satzung unterstützt das städtebauliche Ziel, prägende historische Siedlungskerne zu erhalten und wichtige Stadtbereiche gezielt zu fördern. In Magdeburg sind bereits 14 Erhaltungssatzungen wirksam. Dazu gehören die Stadtgebiete Alte Neustadt, Cracau, Westerhüsen, Werder, Sudenburg, Stadtfeld West, Stadtfeld Ost, Leipziger Straße, Salbke, Neue Neustadt, Fermersleben, die Curie-Siedlung, die Siedlung Reform und das südliche Stadtzentrum.

 

Widmung von Straßen

Entsprechend dem Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt werden

  • der Breslauer Weg

  • der Stettiner Weg,

beide in Stadtfeld West, zu öffentlichen Straßen gewidmet. Damit geht die Straßenbaulast auf den Träger - in diesem Fall - die Kommune über.

Darüber hinaus wurden die folgenden Straßen

  • Pallasweg (Salbker Chaussee)

  • Möwenweg (Cracau)

  • St.-Maria-Hilf-Straße

  • Wilhelm-Dieck-Straße

  • Albert-Fischer-Straße und

  • St.-Stephani-Straße" (alle Frankefelde Ost)

für den Verkehr gewidmet. Die Widmung wird öffentlich bekannt gemacht.

 

Straßenname

Der Stadtrat stimmte mehrheitlich zu, die neu entstehende Erschließungsstraße im Baugebiet am Holzweg (ehemaliges LPG-Gelände) als "Ginsterbreite" zu bezeichnen. Der Name lehnt sich an die umliegenden Straßenbezeichnungen - alle nach Pflanzen und Sträuchern - an.

 

Änderung des F-Planes

Der Flächennutzungsplan wird im Bereich der Brenneckestraße geändert. Das Zentrum für neurowissenschaftliche Innovation und Technologie (ZENIT) will expandieren und neue Labore sowie weitere Büros errichten. Da nur eine Erweiterung in westliche Richtung in Frage kommt, müssen einige Gärten der angrenzenden Anlage weichen. Der Verband der Kleingärtner hat dem bereits zugestimmt unter der Bedingung, dass die Pächter entschädigt werden. Die Stadtrat stimmte der Änderung des Flächennutzungsvertrages zu, um die Erweiterung des ZENIT grundsätzlich zu ermöglichen.

 

 

Beschlüsse zu B-Plänen:

Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 431-1 "Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten" wird in einem Teilbereich aufgehoben und gesondert weiter bearbeitet.

Das Bebauungsplangebiet Nr. 431-1 "Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten" umfasst 149 ha. In den ersten Jahren nach Aufstellung des Plans wurden eine Reihe von Großprojekten realisiert. Wegen der nun herrschenden wirtschaftlichen Gesamtsituation werden zunehmend kleinere Abschnitte entwickelt. Für eine Fläche östlich der Gustav-Ricker-Straße ist aufgrund konkreter Investitionsabsichten eine Änderung des Entwurfs erforderlich. Um diesen Teilbereich nicht mit den Problemen des Gesamtplans zu belasten und das Verfahren effektiver gestalten zu können, schlägt die Verwaltung eine separate Weiterbearbeitung des südöstlichen Teils des Plangebiets sinnvoll. Dazu wird der Bebauungsplan Nr. 431-1 in einem Teilbereich aufgehoben und als Teilbereich A weiterentwickelt. Das Areal nördlich der Ottersleber Chaussee soll als allgemeines Wohngebiet und erschlossen werden.

Der Stadtrat folgte dem Vorschlag der Verwaltung und beschloss neben der Aufhebung des B-Planes für einen Teilbereich die Aufstellung eines neuen B-Planes für diesen Bereich.

Elbebahnhof/Südliches Stadtzentrum

Der Stadtrat beschloss, das Gelände des ehemaligen Elbebahnhofs aus dem Bebauungsplan Nr. 242-1 "Elbebahnhof/Südliches Stadtzentrum" auszugliedern und eigenständig fortzuführen. Grund ist die Entwidmung des ehemaligen Elbebahnhofs als Eisenbahnfläche durch das Eisenbahnbundesamt. Damit ist die Planungshoheit für das Areal auf die Stadt übergegangen, die mit dem B-Plan die künftige bauliche Nutzung der Flächen regeln will.

Zugleich beschloss der Stadtrat für das B-Plangebiet ein Umlegungsverfahren durchzuführen, um die Eigentumsverhältnisse in diesem Areal neu zu ordnen.

 

Salbker Chaussee - Nordseite

Die Verwaltung hat die während der öffentlichen Auslegung des B-Planes Nr. 428-1 "Salbker Chaussee Nordseite" von Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise abgewogen. Der Stadtrat stimmte zu, die Hinweise zu billigen. Von Bürgern waren während der öffentlichen Auslegung keine Hinweise eingegangen.

Der Stadtrat beschloss außerdem die Satzung zum Bebauungsplan "Salbker Chaussee - Nordseite".

 

 

 

Olvenstedt 5.2

Während der Bürgerbeteiligung sind keine abwägungsrelevanten Anregungen eingegangen. Mit der vorgesehenen Änderung für einen Teilbereich des B-Planes werden unter anderem die Zahl der Vollgeschosse, die Bauweise sowie die überbaubare Grundstücksfläche neu geregelt. In dem Areal südwestlich der Grundschule am Grenzweg sollen Einfamilienhäuser entstehen. Der Stadtrat stimmte der vorgesehenen Änderung des B-Planes zu und beschloss die Satzung zum B-Plan.

 

Straßenbau Diesdorf

Der Bebauungsplan Nr. 376-1 "Straßenbau Diesdorf" wurde geändert und als Satzung beschlossen. Bei der Änderung werden die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Teil berücksichtigt.

Der B-Plan hatte Mitte der 90er Jahre Baurecht für den Neubau der Endstelle Diesdorf und die teilweise Umverlegung der Straßenbahntrasse geschaffen. Im Juli 2001 war festgestellt worden, dass für die Straßenbahnwendeschleife kein Planfeststellunsverfahren durchgeführt worden war. Um diesen Verfahrensfehler zu heilen, wurde der B-Plan entsprechend qualifiziert und erneut öffentlich ausgelegt.

 

Nachtweide Pechau

Der B-Plan Nr. 74-3 "Nachtweide Pechau" wurde zur Überarbeitung in die Verwaltung zurück verwiesen.

 

Am Geschwister-Scholl-Park

Der Stadtrat beschloss, den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 171-1 "Am Geschister-Scholl-Park" aufzuheben, da kein städtebauliches Erfordernis für einen B-Plan mehr besteht.

 

Gutenbergstraße

Der Stadtrat beschloss, den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 171-2 "Gutenbergstraße" aufzuheben, da kein städtebauliches Erfordernis mehr für einen B-Plan besteht.

 

Hollehochstraße/Dreibrückenstraße

Der Stadtrat beschloss mehrheitlich, für das Gebiet Hollehochstraße/Dreibrückenstraße in Diesdorf einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit soll Baurecht für individuelles Wohnen geschaffen werden. Der Stadtrat legte fest, das Gebiet in abschnitten zu entwickeln.

 

Vogelbreite/Harsdorfer Straße

Der Bebauungsplan Nr. 302-2 "Vogelbreite/Harsdorfer Straße" wurde nach Änderung in einem Teilbereich als Satzung beschlossen. Während der Bürgrbeteiligung waren keine abwägungsrelevanten Anregungen eingegangen. Die Änderung betrifft v.a. den Bereich südlich der Harsdorfer Straße, wo - in Anlehnung an die Bebauung am Harsdorfer Platz zunächst Reihenhäuser geplant waren. Nachdem der ursprüngliche Investor die Grundstücke verkauft hat, sollen dort Einfamilien- und Doppelhäuser entstehen. Deshalb wurden die Baufelder neu festgelegt und die Abstände zu Nachbargrundstücken neu definiert. Möglich ist Bebauung mit max. zwei Vollgeschossen.

 

Östliche Wittenberger Straße/Wissenschaftspark

Für eine Fläche an der östlichen Wittenberger Straße wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Ziel ist die Ansiedlung von neuen Einrichtungen für Innovation und Wissenschaftstransfer wie beispielsweise wissenschaftliche Institute und wissenschaftsorientierte Unternehmen. Die B-Plan-Fläche zwischen Hafenbecken, Elbe, Wittenberger Straße und Theodor-Kozlowski-Straße hat eine Größe von etwa 31.000 Quadratmetern. Mit dem vorgeschlagenen Plangebiet soll eine Verbindung zu den nahe gelegenen Forschungseinrichtungen an der Sandtorstraße geschaffen werden. Der Stadtrat stimmte der Aufstellung des B-Planes zu.

 

Franckestraße

Der Stadtrat stimmte mehrheitlich einer Verlängerung der Veränderungssperre im Bereich des B-Planes Nr. 238-5 "Franckestraße" zu. Mit der Veränderungssperre werden wesentliche bauliche Veränderungen im B-Plangebiet unterbunden.

 

Für Rückfragen: Tel. 540 27 69.



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
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