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Kein Zuschüsse mehr für Kleinkläranlagen
Land streicht Fördermittel
Borken - 11. September 2003.
Wie die Stadt mitteilt, werden Ende nächsten Jahres die Fördermittel zur Sanierung von Kleinkläranlagen vom Land gestrichen. Auf diesen Umstand macht der Fachbereich Tiefbau aufmerksam und informiert gleichzeitig circa 650 Grundstücksbesitzer schriftlich. In dem Schreiben der Stadt heißt es: "Aufgrund einer Änderung der `Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer´ (hierzu zählt auch das Grundwasser) sind die Anforderungen an die Reinigungsleistung von Kleinkläranlagen geändert worden. Zwei Werte aus dem Ablauf der Kleinkläranlage, der BSB5- und der CSB - Wert, gelten jetzt als feste Überwachungswerte. Das heißt, dass sie gemessen und eingehalten werden müssen. Wenn dies mit der vorhandenen Anlage nicht gewährleistet werden kann, wenn also bei der Kleinkläranlage die Reinigungsleistung (der biologischen Behandlungsstufe) nicht überprüfbar ist, muss diese Stufe durch eine überprüfbare Behandlungsstufe ersetzt werden." Von diesen Änderungen seien nach Informationen des städtischen Tiefbauamtes mehrere Anlagentypen betroffen. Die Fachbehörde der Stadt Borken legt den betroffenen Eigentümern nahe, zum jetzigen Zeitpunkt die Kleinkläranlage überprüfen zu lassen. Wenn eine Sanierung noch bis zum Ende des nächsten Jahres durchgeführt werde, können noch Fördermittel in Anspruch genommen werden. Anträge sind bei der Stadt einzureichen. Weitere Informationen erteilen Sandra Reining (Tel. 939-187) und Bettina Demmert (Tel. 939-206).
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